Brandenburgs Landtag: CDU und SPD einigen sich auf Windkraft-Gesetz zur besseren Steuerung
Der Ausbau der Windenergie sorgt im Land Brandenburg seit vielen Monaten für intensive politische Debatten über neue Steuerungsregeln und mögliche Einschränkungen. Nach langem Streit haben sich nun CDU und SPD auf ein gemeinsames Gesetz zur besseren Steuerung des Windkraftausbaus geeinigt. Kritik an der Vereinbarung kommt jedoch vom Koalitionspartner BSW, der von einer politischen Mogelpackung spricht.
Hintergrund der Debatte
Kaum ein Thema erregt in Brandenburg so viel Aufmerksamkeit und Unmut wie der Windkraftausbau. Bereits die Koalition aus SPD und BSW hatte aufgrund der kontroversen Diskussionen ein Moratorium für den Neubau von Windrädern angestrebt. Der Hintergrund dieser Entwicklung liegt in einer bundesgesetzlichen Regelung aus dem Jahr 2022: Auf Initiative der Berliner Ampelkoalition wurde der Ausbau der Windenergie im Baugesetzbuch privilegiert.
Während bis zu diesem Zeitpunkt Windräder ausschließlich in landesplanerisch definierten Windenergie-Eignungsgebieten errichtet werden durften, gibt es derzeit überall dort, wo keine Regionalpläne existieren, keine Verbote für Windkraftanlagen. Diese müssen lediglich genehmigt werden. In Brandenburg betrifft diese Situation drei von fünf regionalen Planungsgemeinschaften, was zu einer Flut von Bauanträgen durch Investoren geführt hat.
Das neue Gesetz zur Steuerungsverbesserung
„Wir bekennen uns zu den Windkraftausbauzielen des Bundes, aber mit deutlich verbesserter Steuerung“, erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete Martina Maxi Schmidt. „Unser übergeordnetes Ziel ist es, Vorhaben in festgelegten Windvorranggebieten sowie im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zu ermöglichen.“
Mit dem Gesetz, das bereits in erster Lesung im Landtag beraten und in den Ausschüssen diskutiert worden ist und noch im Februar vom Plenum beschlossen werden soll, will man dazu beitragen, Vorhaben außerhalb dieser festgelegten Bereiche zu reduzieren. Diese sollen auch während der Erstellung der Regionalpläne untersagt sein. „Wir geben jetzt den Regionalen Planungsgemeinschaften die erforderliche Zeit, ihre Windvorranggebiete bis Anfang 2027 zu planen und verbindlich festzulegen“, sagte Schmidt. „Damit schaffen wir Klarheit für Kommunen und Vorhabenträger gleichermaßen.“
Allerdings wird es die im ursprünglichen Entwurf von SPD und BSW noch vorgesehenen rückwirkenden Verbote nicht geben. Die CDU befürchtete hier rechtliche Komplikationen. „Mit unserem Gesetzentwurf sorgen wir für mehr Ordnung im Verfahren, ohne in bestehende Rechte einzugreifen“, betonte der CDU-Energiepolitiker Corrado Gursch. „Bereits laufende oder genehmigte Verfahren werden nicht nachträglich in Frage gestellt.“
Kritik vom Koalitionspartner BSW
Die BSW-Landtagsabgeordnete Jenny Meyer äußerte deutliche Kritik an der Vereinbarung und sprach von einer „politischen Mogelpackung“. „Ohne Rückwirkung ist dieses Gesetz ein zahnloser Tiger“, so Meyer. „Seit Wochen werden munter weitere Anlagen genehmigt und ohne Rückwirkung werden hunderte neue Anlagen dazukommen: Allein in Lausitz-Spreewald sind 254 neue Windkraftanlagen offen, in Oderland-Spree 191 Anlagen und in Prignitz-Oberhavel 153 Anlagen.“
In ganz Brandenburg stünden fast 1.000 neue Genehmigungen aus. „Wenn keine Fakten mit einer Rückwirkung geschaffen werden, ist das Moratorium nichts als eine politische Mogelpackung: SPD und CDU betrügen die Brandenburger“, kritisierte Meyer die Vereinbarung scharf.
Die politische Debatte um den Windkraftausbau in Brandenburg zeigt damit weiterhin tiefe Gräben zwischen den beteiligten Parteien, auch wenn CDU und SPD nun einen gemeinsamen Weg gefunden haben.



