Brandenburg stärkt Polizeibefugnisse im Kampf gegen Drohnen
Der Brandenburger Landtag hat eine bedeutende Änderung des Polizeigesetzes beschlossen, die der Polizei erweiterte Befugnisse zur Abwehr von Drohnen verleiht. Mit einer deutlichen Mehrheit – gegen die Stimmen des BSW – wurde ein neuer Paragraf eingeführt, der gezielte Maßnahmen gegen unbemannte Fahrzeugsysteme ermöglicht.
Gefahren durch Sabotage und Spionage
Innenminister Jan Redmann (CDU) begründete die Notwendigkeit der Gesetzesänderung mit konkreten Bedrohungsszenarien. „Drohnen können gezielt zur Sabotage eingesetzt werden, um Anlagen zu beschädigen oder Betriebsabläufe zu stören“, erklärte Redmann. Zudem bestehe die ernste Gefahr von Spionageakten sowie Angriffen auf kritische Infrastrukturen wie Energieversorgung oder Verkehrsnetze.
Ein aktueller Vorfall unterstreicht die Dringlichkeit: Erst im März musste der Flugbetrieb am Berliner Hauptstadtflughafen BER vorübergehend eingestellt werden, nachdem ein unbekanntes Flugobjekt gesichtet worden war. Solche Vorkommnisse zeigen, wie leicht der Luftverkehr durch Drohnen erheblich beeinträchtigt werden kann.
Neuer Paragraf für technische Gegenmaßnahmen
Der neu eingeführte Paragraf zum „Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme“ klärt rechtlich, dass polizeiliche Maßnahmen gegen an Land, in der Luft oder zu Wasser betriebene unbemannte Geräte zulässig sind. Dies gilt immer dann, wenn es zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist.
Die Maßnahmen umfassen unter anderem:
- Das gezielte Abfangen von Drohnen
- Technische Störungen der Steuerungssysteme
- Die Identifizierung und Verfolgung von Bedrohungen
- Präventive Sicherheitsmaßnahmen an sensiblen Standorten
Abwägung zwischen Sicherheit und Grundrechten
Mit der Gesetzesänderung werden bewusst Grundrechtseinschränkungen in Kauf genommen. Sowohl das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als auch das Grundrecht auf Datenschutz werden eingeschränkt, um effektive Drohnenabwehr zu ermöglichen.
Innenminister Redmann betonte in der Debatte: „In der Abwägung müssen wir der Gefahrenabwehr den Vorzug geben.“ Die Sicherheit der Bevölkerung und der Schutz kritischer Infrastrukturen hätten Priorität vor individuellen Datenschutzbedenken, sofern die Maßnahmen verhältnismäßig und notwendig seien.
Die Gesetzesänderung positioniert Brandenburg als Vorreiter in der modernen Sicherheitspolitik und schafft klare rechtliche Grundlagen für die Polizei, um auf die wachsende Bedrohung durch missbräuchlich genutzte Drohnen angemessen reagieren zu können.



