Berliner Senat beschließt elektronische Fußfesseln für Gefangene auf Freigang
Der Berliner Senat hat eine umfassende Gesetzesnovelle verabschiedet, die den Justizvollzug in der Hauptstadt grundlegend modernisieren soll. Ein zentraler Punkt ist die Einführung elektronischer Fußfesseln für Strafgefangene, die im Rahmen von Vollzugslockerungen auf Freigang gehen. Diese Maßnahme, die nach einer individuellen Einzelfallprüfung angeordnet werden kann, zielt primär auf den Schutz von Opfern und die Sicherheit der Bevölkerung ab, wie Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) betonte.
Kontrollierte Spielräume für schwere Straftäter
Die elektronischen Fußfesseln sollen insbesondere bei Gefängnisinsassen zum Einsatz kommen, die wegen schwerer Delikte wie Mord, Totschlag, Raub, Sexualtaten oder gefährlicher Körperverletzung inhaftiert sind. Voraussetzung ist, dass von diesen Personen weiterhin potenzielle Gefahren ausgehen könnten. Gleichzeitig ermöglicht die Technologie kontrollierte Freiräume, um die Gefangenen gegen Ende ihrer Haftzeit schrittweise auf ein Leben außerhalb der Gefängnismauern vorzubereiten. Dies fördert die Resozialisierung, während die öffentliche Sicherheit gewahrt bleibt.
Verschärfter Kampf gegen Drogen im Vollzug
Die Gesetzesnovelle erweitert zudem die Befugnisse von Bediensteten in Justizvollzugsanstalten im Kampf gegen Drogen. In bestimmten Fällen dürfen sie nun Briefe von Gefangenen untersuchen, um wasserlösliche Drogen zu erkennen, die oft auf Briefpapier geschmuggelt werden. Künftig sollen Gefangene in solchen Situationen nur noch Kopien dieser Briefe erhalten, nicht die Originale. Darüber hinaus sind strengere Sanktionen für Insassen geplant, die sich Drogenuntersuchungen verweigern – bis hin zu Arreststrafen. Diese Maßnahmen werden durch einen Ausbau von Gewalt- und Extremismuspräventionsprogrammen sowie Deradikalisierungsinitiativen flankiert.
Neue Vergütungsregeln für Gefangenenarbeit
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Novelle betrifft die Bezahlung von Gefangenen für Arbeit im Strafvollzug. Die Stundensätze werden erhöht, womit Berlin Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Allerdings ist gleichzeitig vorgesehen, dass Gefangene weniger Arbeitsstunden als bisher leisten dürfen. Diese Anpassung soll faire Arbeitsbedingungen gewährleisten und die Resozialisierung unterstützen, indem sie realistischere Bezahlung und Arbeitszeiten einführt.
Modernisierung des Justizvollzugs
Justizsenatorin Felor Badenberg erklärte: „Mit diesem Gesetzentwurf entwickeln wir den Berliner Justizvollzug konsequent weiter. Wir reagieren auf verfassungsrechtliche Vorgaben und begegnen aktuellen Sicherheitsherausforderungen.“ Das Ziel sei ein moderner Vollzug, der die Resozialisierung absichere, den Opferschutz stärke und den Beschäftigten rechtliche Handlungssicherheit gebe. Die Gesetzesnovelle wurde an das Abgeordnetenhaus zur weiteren Beratung weitergeleitet und markiert einen bedeutenden Schritt in der Berliner Justizpolitik.



