Plötzlich sind die Nachbarn weg
Ein Streit um Einwohnerzahlen beschäftigt viele Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern. Nach der Zensus-Volkszählung 2022 haben 129 Kommunen Klage bei den Verwaltungsgerichten eingereicht. Der Grund: Die amtlichen Zahlen liegen teils deutlich unter den eigenen Melderegistern. Dies hat weitreichende Folgen für die finanzielle Ausstattung und Infrastruktur, da weniger Einwohner auch weniger Geld, Ärzte und Schulplätze bedeuten.
Erhebliche Zweifel an der Zählweise
Mehr als 55.000 Menschen – rund 3,5 Prozent der Bevölkerung – sind in MV auf dem Papier verschwunden. Der Zensus, eine Erhebung des Bundesamtes für Statistik, ermittelte weniger Einwohner als die Meldeämter. Klaus-Michael Glaser vom Städte- und Gemeindetag MV hält dies für „unfassbar“. Er verweist auf Beispiele, wo die Zahlen über den Fortbestand von Schulen entscheiden. „Wir wissen ja, dass wir die Kinder in den Klassen haben“, so Glaser. Er vermutet methodische Fehler, da nur zehn Prozent der Haushalte befragt und die Ergebnisse hochgerechnet wurden. „Wenn ein Einwohner nicht da war, waren also zehn nicht da“, spitzt er zu.
Heringsdorf: Weniger Einwohner, Stopp bei Ärzten
Besonders betroffen ist Heringsdorf auf Usedom. Laut Zensus hat die Gemeinde fast jeden dritten Einwohner verloren – statt 8400 nur noch 6000. Dies führt zu Mindereinnahmen von fast einer Million Euro jährlich. Bürgermeisterin Laura Isabelle Marisken wehrt sich: Sie ließ Weihnachtspost an alle registrierten Einwohner senden, nur wenige Briefe waren unzustellbar. Bei der Bundestagswahl 2021 gab es 6999 Wahlberechtigte, bei der Bürgermeisterwahl 7035 – weit mehr als vom Zensus erfasst. Nun sorgt das Thema erneut für Ärger: Bei der Bedarfsplanung für Ärzte gilt die Insel Usedom plötzlich als überversorgt, sodass keine neuen Ärzte zugelassen werden. „Diese Bedarfsplanung geht an unserer Lebenswirklichkeit vorbei“, kritisiert Marisken. Dabei habe sich an der Ärztezahl nichts geändert.
Widersprüche zur Nutzung der Zensus-Daten
Die Kassenärztliche Vereinigung MV bestreitet, dass der Zensus bei der Bedarfsplanung verwendet wird. Eine Sprecherin sagte: „Unmittelbar keine Daten des Zensus.“ Allerdings verweist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses an mehreren Stellen auf den Zensus. Das Statistische Amt MV bestätigt: „Grundlage der amtlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden und damit auch des Landes ist der letzte Zensus mit der darauf aufbauenden Bevölkerungsfortschreibung.“ Marisken fordert eine realitätsnahe Betrachtung, die auch die vielen Urlauber in der Hochsaison berücksichtigt. „Sonst gefährden wir die medizinische Versorgung vor Ort.“
Gerichtsverfahren ohne Termin
Ähnliche Sorgen haben andere Städte wie Neustrelitz (fast 500 Einwohner weniger) und Güstrow (über 1000 weniger). Beide haben Klage eingereicht und warten auf ein Musterverfahren am Oberverwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht Greifswald bestätigt, dass das Verfahren vorrangig bearbeitet werden soll, aber noch nicht terminiert ist. Ursprünglich erwogen über 200 Kommunen eine Klage, dem Innenministerium sind 159 bekannt. Einige Klagen sind bereits gescheitert oder zurückgenommen. Das Ministerium versprach im Herbst 2025 eine Überprüfung der Beschwerden, doch der Prüfprozess läuft noch. Der Städte- und Gemeindetag hat ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben. Zwischenstand: „Die Erfolgsaussichten werden besser“, so Glaser. Bundesweit klagen rund 300 Kommunen gegen die Zensus-Zahlen.



