Die Landtagsverwaltung in Potsdam prüft die Angaben von Andreas Büttner, dem Beauftragten gegen Antisemitismus des Landes Brandenburg, zu einer gemeinsam mit zwei Bekannten gegründeten Unternehmensberatung. Eine Sprecherin der Verwaltung erklärte am Mittag, dass die erforderlichen Angaben gemäß Beamtengesetz nicht vorgelegen hätten.
Hintergrund der Prüfung
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wurde bekannt, dass Büttner im Jahr 2023 mit zwei Bekannten eine Beratungsfirma ins Leben gerufen hatte. Diese beiden Männer stehen im Verdacht, den Brandanschlag auf Büttners Privatgrundstück verübt zu haben. Büttner selbst hatte das Amt des Antisemitismusbeauftragten erst 2024 übernommen, nachdem er zuvor als Landtagsabgeordneter tätig war.
Gespräch mit der Landtagspräsidentin
Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke führte als Dienstaufsicht ein Gespräch mit dem Beauftragten über die Unternehmensgründung. Die Verwaltung überprüft nun die Angaben zur Anmeldung der Beratungsgesellschaft. Im Fokus steht die Frage, ob Büttner Einkünfte aus einer Nebentätigkeit erzielte und diese hätte genehmigen lassen müssen. Das Landesbeamtengesetz (Paragraf 85) schreibt vor, dass bestimmte Nebentätigkeiten einer Genehmigung bedürfen.
Büttner selbst hatte Ende April erklärt, das Unternehmen habe keine wirtschaftlichen Projekte umgesetzt und sei nicht aktiv gewesen, jedoch auch nicht abgemeldet worden. Die Prüfung der Landtagsverwaltung dauert an.



