AfD-Politiker in Mecklenburg-Vorpommern vom Betrugsvorwurf freigesprochen
In einem überraschenden Urteil hat das Amtsgericht Stralsund den AfD-Landtagskandidaten Christian Zorn vom Vorwurf des Betruges freigesprochen. Der Politiker von der Insel Rügen hatte sich wegen eines Autoreparaturauftrags verantworten müssen, bei dem er 6000 Euro Vorkasse erhalten, aber weder die Reparatur durchgeführt noch das Geld zurückgezahlt haben soll.
Gericht folgt nicht der Anklage der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall als Betrug gewertet und angeklagt. Das Gericht sah dies nach intensiver Beweisaufnahme jedoch anders. Gerichtssprecher Dirk Simon erklärte: „Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war nicht feststellbar, dass der Angeklagte bereits bei Auftragsannahme und Empfang der Barbeträge in Höhe von insgesamt 6000 Euro beabsichtigte, die geschuldete Reparatur in seiner damaligen Werkstatt nicht auszuführen.“
Zwei Entlastungszeugen hatten vor Gericht ausgesagt und Zorns Version gestützt. Der Angeklagte selbst gab an, sich um die notwendigen Ersatzteile bemüht zu haben, bevor er eine Kündigung für seine Werkstatt erhielt. Diese Umstände führten letztlich zum Freispruch.
Barzahlung als Schwarzlohngeschäft bewertet
Ein entscheidender Aspekt des Urteils betrifft die Zahlungsmodalitäten. Das Gericht stellte fest, dass der Auftraggeber das Geld bar auf die Hand gegeben hatte. In der Urteilsbegründung heißt es, dies sei ein „klassisches Schwarzlohngeschäft“ gewesen.
Daraus folgerte das Gericht, dass dem Auftraggeber hätte klar sein müssen, dass er gegen Christian Zorn „keine klagbaren Ansprüche“ hat. Diese Bewertung der Barzahlung als Schwarzlohngeschäft spielte eine zentrale Rolle im Freispruch.
Reaktion des freigesprochenen Politikers
Christian Zorn zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. „Ich bin erleichtert über die klare gerichtliche Entscheidung“, erklärte der AfD-Politiker. Er sehe sich nun „vollständig rehabilitiert“ und kann damit für seine Partei in Mecklenburg-Vorpommern weiter zur Landtagswahl kandidieren.
Weiteres Verfahren läuft noch
Der Fall ist damit jedoch nicht vollständig abgeschlossen. Gegen Christian Zorn läuft vor demselben Amtsgericht Stralsund ein weiteres Verfahren. Dabei geht es um den Vorwurf, er habe 2025 in Bergen ein mangelhaftes Fahrzeug für 6000 Euro verkauft und es nach Beanstandung des Käufers zur Reparatur zurückgenommen.
Laut Gerichtsangaben soll der Fahrzeugkäufer weder das reparierte Fahrzeug noch den Kaufpreis zurückerhalten haben. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen und wird separat verhandelt.
Für die AfD in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet der Freispruch in einem der beiden Verfahren eine Entlastung, während das zweite Verfahren weiterhin rechtliche Unsicherheiten für den Landtagskandidaten mit sich bringt.



