AfD-Kandidat in Mecklenburg-Vorpommern freigesprochen - Gericht spricht von Schwarzlohngeschäft
AfD-Kandidat in MV freigesprochen - Gericht nennt Schwarzlohngeschäft

Freispruch für AfD-Politiker in Stralsund: Gericht sieht Schwarzlohngeschäft

Im norddeutschen Stralsund hat das Amtsgericht ein bemerkenswertes Urteil gefällt: Der AfD-Landtagskandidat Christian Zorn aus Bergen ist vom Vorwurf des Betruges bei einer Autoreparatur freigesprochen worden. Die Entscheidung fiel nach einer intensiven Beweisaufnahme, bei der zwei Entlastungszeugen gehört wurden.

Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Die Anklagebehörde hatte dem Politiker vorgeworfen, im Juni 2023 als Kfz-Mechaniker von einem Kunden 6000 Euro Vorkasse für eine Fahrzeugreparatur angenommen zu haben. Laut Staatsanwaltschaft soll Zorn weder die vereinbarte Reparatur durchgeführt noch das Geld zurückerstattet haben. Diese Vorwürfe bildeten die Grundlage des Verfahrens vor dem Amtsgericht Stralsund.

Gerichtliche Bewertung und Begründung

Gerichtssprecher Dirk Simon erläuterte die Entscheidung ausführlich: „Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war nicht feststellbar, dass der Angeklagte bereits bei Auftragsannahme und Empfang der Barbeträge in Höhe von insgesamt 6000 Euro beabsichtigte, die geschuldete Reparatur in seiner damaligen Werkstatt nicht auszuführen.“ Zorn selbst gab vor Gericht an, sich um die notwendigen Ersatzteile bemüht zu haben, bevor er eine Kündigung für seine Werkstatt erhielt.

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Das Gericht wies jedoch auf einen entscheidenden Aspekt hin: Der Kunde hatte das Geld bar übergeben, was die Richter als „klassisches Schwarzlohngeschäft“ bewerteten. Aus dieser Tatsache leitete das Gericht ab, dass dem Auftraggeber hätte klar sein müssen, dass er gegen Zorn „keine klagbaren Ansprüche“ habe. Diese rechtliche Einschätzung trug maßgeblich zum Freispruch bei.

Weiteres Verfahren läuft

Der Fall ist für Christian Zorn jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen. Wie das Gericht mitteilte, läuft gegen den AfD-Politiker ein weiteres Verfahren vor dem Amtsgericht Stralsund. Dabei geht es um den Vorwurf, Zorn habe 2025 in Bergen ein mangelhaftes Fahrzeug für 6000 Euro verkauft und es nach Beanstandungen des Käufers zur Reparatur zurückgenommen. Der Fahrzeugkäufer soll weder das reparierte Auto noch den Kaufpreis zurückerhalten haben.

Für die AfD in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet der Freispruch in einem der beiden Verfahren eine gewisse Entlastung, während das zweite Verfahren weiterhin für politischen Diskussionsstoff sorgen dürfte. Die rechtliche Bewertung des Barzahlungsvorgangs als Schwarzlohngeschäft stellt zudem einen interessanten Präzedenzfall in der regionalen Rechtsprechung dar.

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