Lebenslange Haft für Afghanen nach Mord aus gekränkter Ehre in Güstrow
Lebenslange Haft für Afghanen nach Mord aus gekränkter Ehre

Lebenslange Haft für Afghanen nach Mord aus gekränkter Ehre in Güstrow

Das Landgericht Rostock hat einen 23-jährigen Mann aus Afghanistan zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte wurde wegen Mordes, versuchten Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Tat ereignete sich am 26. August des vergangenen Jahres in einer Asylbewerberunterkunft in Güstrow, wo der Afghane einen Landsmann mit 14 Messerstichen tötete und dessen Cousin lebensgefährlich verletzte.

Banaler Auslöser mit tragischen Folgen

Die Auslöser für die Bluttat waren nach Darstellung des Gerichts sowohl banal als auch absurd. Es begann mit einer vergessenen Einkaufstüte, die der Angeklagte fälschlicherweise den Cousins vorwarf, versteckt zu haben. Tatsächlich hatte er die Tüte selbst an seiner Wohnungstür stehen lassen. Als Reaktion auf den Vorwurf warfen die Cousins ihn aus ihrem Zimmer, woraufhin der 23-Jährige aus Rache zwei ihrer Schuhe aus dem Fenster warf.

Der Richter beschrieb, dass der Angeklagte trotz eigener Schuld am Streitausbruch das Verhalten der Landsleute als Ehrverletzung empfand. In blinder Wut und Raserei handelte er daraufhin, wie das Gericht feststellte. Nach einer kurzen Beruhigungssituation suchte er die Männer im Treppenhaus auf und griff sie mit einem Messer an.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Brutaler Angriff ohne Vorwarnung

Ohne Vorwarnung stach der Angeklagte einem der Cousins mit einer zehn Zentimeter langen Klinge in den Rücken. Dieser Verletzte überlebte laut Gericht nur mit doppeltem Lotto-Glück und konnte flüchten. Sein Cousin stolperte jedoch, woraufhin der 23-Jährige wie wild auf den am Boden liegenden 25-Jährigen einschlug und ihm insgesamt 14 Messerstiche versetzte.

Das Opfer hatte keine Chance zur Verteidigung und flehte nur noch Stich nicht, Stich nicht, wie der Richter schilderte. Die Intensität der Attacke zeige eindeutig die Tötungsabsicht, betonte das Gericht. Wer mehr als zehnmal auf jemanden einsteche, wolle dessen Leben vernichten.

Keine mildernden Umstände trotz Biografie

Die 3. Große Strafkammer sah keine Gründe für mildernde Umstände, obwohl der Angeklagte bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war und voll einsichtsfähig gewesen sei. Geboren in Kabul, besuchte er dort bis zur achten Klasse die Schule, musste dann aber aufgrund finanzieller Probleme der Familie die Ausbildung abbrechen und arbeiten.

Im Jahr 2021 verließ er Afghanistan und reiste über Iran und die Türkei schließlich über die Balkanroute nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde zwar abgelehnt, doch erhielt er ein einjähriges Bleiberecht. Er besuchte Deutschkurse und bemühte sich um Arbeit, wie der Richter ausführte.

Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer auf eine Freiheitsstrafe von maximal sieben Jahren wegen versuchten Totschlags und Totschlags in einem minder schweren Fall appelliert. Das Gericht folgte jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf lebenslange Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden. Die Zukunft des Verurteilten in Deutschland bleibt nach dem Urteil ungewiss.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration