Mecklenburg-Vorpommern will Femizide als Mord einstufen: Bundesratsinitiative geplant
MV will Femizide als Mord einstufen – Bundesratsinitiative

Mecklenburg-Vorpommern will Femizide als Mord einstufen: Bundesratsinitiative geplant

Das rot-rot regierte Mecklenburg-Vorpommern plant eine Bundesratsinitiative, um Femizide grundsätzlich als Mord einzustufen. Der Landtag in Schwerin hat die Landesregierung beauftragt, eine entsprechende Initiative für eine Strafrechtsreform zu starten. Von einem Femizid spricht man, wenn Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden – also weil sie Frauen sind. Als häufigste Form gilt die Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner.

Ministerin: Strafrechtsänderung könnte Leben retten

Femizide resultieren aus Motiven wie männlichem Besitzdenken gegenüber der Frau, einem patriarchalen Frauenbild oder Eifersucht, heißt es im Antrag von SPD und Linken. „Damit sollten Femizide grundsätzlich Mordmerkmale erfüllen.“ Bisher sei das aber nicht gegeben. In der aktuellen Rechtsprechung gelten Mordlust, die Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, Heimtücke und sonstige niedrige Beweggründe als Mordmerkmale. Es sei erforderlich, Femizide im Rahmen einer Strafrechtsreform klar als Mord zu definieren.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) sagte: „Die Klarstellung des Mordmerkmals und das Bewusstsein dessen könnten in der Zukunft mancher Frau das Leben retten.“ Für Mord drohen höhere Strafen als etwa für Totschlag, was eine abschreckende Wirkung haben könnte.

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Fast jeden Tag eine Frau gewaltsam getötet

Anfang März hatten die SPD-Fraktionen in Bund und Ländern nach einem Treffen in Schwerin erklärt, sich für eine härtere Bestrafung von Femiziden und Tötungen aufgrund der sexuellen Orientierung des Opfers einsetzen zu wollen. Im Jahr 2024 sind in Deutschland laut polizeilicher Kriminalstatistik 308 Frauen und Mädchen gewaltsam getötet worden, 191 davon durch Partner, Ex-Partner oder andere Familienmitglieder. 2024 starben demnach 32 Frauen und Mädchen weniger durch Gewalttaten als im Jahr davor (340). Insgesamt wurden 859 Frauen und Mädchen Opfer versuchter und vollendeter Tötungsdelikte (2023: 938).

Diese Zahlen unterstreichen die Dringlichkeit der geplanten Strafrechtsreform. Die Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern zielt darauf ab, die rechtliche Behandlung von Femiziden zu verschärfen und so einen Beitrag zum Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu leisten. Der Bundesrat wird sich in Kürze mit dem Vorstoß befassen, der möglicherweise bundesweit Auswirkungen auf die Strafverfolgung haben könnte.

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