Charterflug von Leipzig/Halle: 27 Georgier aus Sachsen abgeschoben
27 Georgier aus Sachsen per Charterflug abgeschoben

Charterflug von Leipzig/Halle: 27 Georgier aus Sachsen abgeschoben

Mit einem Charterflug vom Flughafen Leipzig/Halle wurden 27 in Sachsen untergebrachte Georgier in ihr Heimatland abgeschoben. Insgesamt brachte der Flug am Dienstag 46 georgische Staatsangehörige aus verschiedenen Bundesländern zurück nach Georgien, wie das sächsische Innenministerium mitteilte. Unter den Abgeschobenen aus Sachsen befanden sich auch zwei Straftäter.

Innenminister Schuster: Ziel ist Aufenthaltsbeendigung ohne Schutzstatus

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) erklärte, das Ziel sei es, „die Aufenthaltsbeendigung von Personen ohne Schutzstatus auf hohem Niveau zu vollziehen“. Er betonte, dass er beim Bundesinnenminister den Flughafen Leipzig/Halle als möglichen Standort für ein Bundesausreisezentrum vorgeschlagen habe. „Beim Bundesinnenminister habe ich den für Rückführungen immer bedeutsameren Flughafen Leipzig als zentralen Standort für die mögliche Schaffung eines Bundesausreisezentrums ins Spiel gebracht“, so Schuster.

Hintergrund: Geringe Anerkennungsquote für georgische Asylbewerber

Laut Zahlen des sächsischen Innenministeriums gab es im Jahr 2025 in den Aufnahmeeinrichtungen des Freistaats Sachsen 213 Asylsuchende aus Georgien. Allerdings erhalten nur 0,7 Prozent der Asylbewerber aus Georgien vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Schutzstatus. Georgien ist als sicherer Herkunftsstaat eingestuft, was die niedrige Anerkennungsquote erklärt. Diese Klassifizierung erleichtert Abschiebungen, da Asylanträge aus solchen Ländern in der Regel als unbegründet abgelehnt werden.

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Die Abschiebung erfolgte im Rahmen einer koordinierten Aktion, die mehrere Bundesländer einbezog. Der Charterflug von Leipzig/Halle diente als zentraler Abflugpunkt, um die Effizienz der Rückführungsmaßnahmen zu erhöhen. Diese Praxis unterstreicht die Bestrebungen der Behörden, die Rückführung von Personen ohne Bleiberecht zu systematisieren und zu beschleunigen.

Die Diskussion um ein mögliches Bundesausreisezentrum am Flughafen Leipzig/Halle gewinnt vor diesem Hintergrund an Bedeutung. Ein solches Zentrum könnte die Abläufe bei Abschiebungen zentralisieren und optimieren, was insbesondere bei der Rückführung von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten wie Georgien relevant ist. Die niedrigen Schutzquoten und die Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat bilden die rechtliche Grundlage für solche Maßnahmen.

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