Sachsen erlässt Corona-Rückzahlungen: 9.000 Unternehmen erhalten Erleichterung
Sachsen erlässt Corona-Rückzahlungen für 9.000 Firmen

Sachsen erlässt Corona-Rückzahlungen: 9.000 Unternehmen erhalten Erleichterung

Eine deutliche Entlastung für Tausende Selbstständige und kleine Unternehmen in Sachsen: Bereits rund 9.000 Betriebe sind von der Rückzahlung erhaltene Corona-Soforthilfen befreit worden. Wie aus einer aktuellen Mitteilung des Finanzministeriums hervorgeht, wurden etwa 90 Prozent der seit Juli 2025 eingereichten Anträge auf Rückzahlungsbefreiung positiv beschieden. Insgesamt gingen über 10.000 Anträge ein, von denen nur in 280 Fällen eine Ablehnung erfolgte. Die Bearbeitung der restlichen Anträge steht noch aus.

Finanzielle Schonung für wirtschaftlich schwache Betriebe

Der sächsische Landtag hatte im vergangenen Juli Erleichterungen bei der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen beschlossen, um Unternehmen nicht zu überfordern. Dazu gehört insbesondere die Befreiung von Rückforderungen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, muss das Gesamteinkommen aus der Steuererklärung von 2023 unter 35.000 Euro netto liegen. Zudem dürfen die Vermögenswerte des Unternehmens oder Selbstständigen die Grenze von 40.000 Euro nicht überschreiten.

Die Corona-Soforthilfen des Bundes wurden im Jahr 2020 eingeführt, um finanzielle Engpässe von Kleinstunternehmen und Selbstständigen abzufedern, die durch den ersten Corona-Lockdown entstanden waren. In Sachsen profitierten über 84.000 Empfänger von diesen Zuschüssen und erhielten insgesamt mehr als 672 Millionen Euro. Allerdings stellte sich später heraus, dass viele Betriebe ihre Tätigkeiten deutlich früher wiederaufnehmen konnten als ursprünglich angenommen. Dadurch waren die ausgezahlten Zuschüsse oft höher als im Programm vorgesehen.

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Rückmeldeverfahren und freiwillige Rückzahlungen

Ende 2021 forderte die Sächsische Aufbaubank (SAB) alle Empfänger der Soforthilfen auf, die Höhe ihrer Zuschüsse anhand einer Berechnungshilfe zu überprüfen. Daraufhin zahlten rund 10.000 Unternehmen und Selbstständige insgesamt 99 Millionen Euro zurück. Drei Jahre später, im Jahr 2024, startete die SAB ein umfassendes Rückmeldeverfahren. An diesem Verfahren beteiligten sich 49.000 Empfänger, von denen zwei Drittel Rückforderungen in Höhe von insgesamt 169 Millionen Euro leisten mussten. Weitere 7.000 Empfänger entschieden sich für eine freiwillige Rückzahlung von Geldern.

Aktuell liegen den Angaben zufolge bei den Rückforderungsbescheiden 7.100 Widersprüche vor, die sich auf insgesamt 55 Millionen Euro belaufen. Parallel dazu laufen 85 gerichtliche Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von 570.000 Euro. Diese Zahlen unterstreichen die Komplexität und die anhaltenden Auseinandersetzungen rund um die Corona-Hilfen und deren Rückforderungen.

Die weitgehende Befreiung von Rückzahlungen für rund 9.000 Unternehmen markiert einen wichtigen Schritt zur finanziellen Entlastung der sächsischen Wirtschaft. Sie zeigt, wie der Freistaat auf die besonderen Herausforderungen der Pandemiezeit reagiert und wirtschaftlich schwache Betriebe unterstützt.

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