Sachsen startet als erstes Bundesland mit der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
Die sächsische Regierung hat einen entscheidenden Schritt für den Gewaltschutz unternommen und den Entwurf des sächsischen Gewalthilfegesetzes auf den Weg gebracht. Sozialministerin Petra Köpping (SPD) betonte bei der Vorstellung in Dresden, dass damit ein bedarfsgerechtes und flächendeckendes Hilfesystem für Opfer häuslicher Gewalt geschaffen werden soll. „Unser Ziel ist, dass jede Frau, wirklich jede Frau, den notwendigen Schutzplatz bekommt“, erklärte Köpping und verwies auf die dringende Notwendigkeit angesichts steigender Fallzahlen.
Ausbau von Schutzplätzen und Personal in Beratungsstellen
Der Gesetzesentwurf, den das Kabinett nun zur Anhörung freigegeben hat, sieht konkrete Maßnahmen vor:
- Bis zum Jahr 2028 sollen etwa 19 neue Schutzplätze für Opfer häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt entstehen.
- Damit erhöht sich die Gesamtzahl der Plätze in sächsischen Einrichtungen für Männer, Kinder und Frauen auf insgesamt 227.
- Zusätzlich ist mehr Personal zur Beratung von mitbetroffenen Kindern und Jugendlichen in den Schutzeinrichtungen geplant.
- In den Beratungsstellen zu häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt, zu Menschenhandel sowie zur Täterberatung soll das Personal verstärkt werden.
Die aktuell 67 Stellen in diesen Bereichen sollen bis 2028 um 11 Prozent zunehmen, um die gestiegene Nachfrage besser bewältigen zu können.
Steigende Fallzahlen unterstreichen Dringlichkeit
Sozialministerin Köpping verwies auf die alarmierenden Zahlen: Im Jahr 2024 verzeichnete die sächsische Polizei 10.202 Straftaten im Bereich häuslicher Gewalt. Dies entspricht einem Anstieg von einem Drittel im Vergleich zum Jahr 2019. „Das ist, finde ich, eine sehr hohe Zahl“, kommentierte Köpping die Entwicklung. Statistisch gesehen sind Frauen fast dreimal so häufig von häuslicher Gewalt betroffen wie Männer, was die gezielten Maßnahmen besonders für weibliche Opfer rechtfertigt.
Finanzierung und Zeitplan für die Umsetzung
Der Bund stellt Sachsen für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in den kommenden zehn Jahren insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Jahre 2027 und 2028 erhält der Freistaat konkret 11,8 Millionen Euro aus Bundesmitteln, muss jedoch weitere 27,3 Millionen Euro aus eigener Tasche finanzieren. Der Landtag wird sich ab Herbst mit dem Entwurf beschäftigen, wobei das Kabinett anstrebt, dass das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Damit setzt Sachsen als erstes Bundesland die Vorgaben des im Jahr 2025 bundesweit beschlossenen Gewalthilfegesetzes um, das einen Ausbau der Hilfsstrukturen auch im ländlichen Raum vorsieht und explizit Männer als Opfer häuslicher Gewalt miteinbezieht.



