AfD-Fraktion unter Höcke schlägt erneut Kandidaten für Thüringer Verfassungsgericht vor
AfD schlägt erneut Kandidaten für Thüringer Verfassungsgericht vor

AfD-Fraktion unter Höcke nominiert erneut Kandidaten für Verfassungsgericht

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat erneut einen Personalvorschlag für eine offene Richterstelle beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eingebracht. Fraktionschef Björn Höcke präsentierte in Erfurt den Erfurter Rechtsanwalt Ralf Hornemann als Kandidaten für das oberste Gericht des Freistaats.

Zweidrittelmehrheit im Landtag erforderlich

Für die Wahl von Verfassungsrichtern ist im Thüringer Landtag eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Die AfD-Fraktion stellt mit mehr als einem Drittel der Sitze die größte Fraktion im Parlament und verfügt damit über ein entscheidendes Vetorecht bei solchen Entscheidungen.

Höcke betonte in seiner Erklärung, dass Hornemann über langjährige Berufserfahrung als Rechtsanwalt verfüge und für juristische Kompetenz, fachliche Unabhängigkeit sowie rechtsstaatliche Verfahren stehe. Der Hintergrund der Nominierung ist der Ausscheid des bisherigen stellvertretenden Verfassungsrichters René Kliebisch zu Jahresbeginn, wodurch eine Stelle am Verfassungsgerichtshof in Weimar neu besetzt werden muss.

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Bereits erfolgreiche Nominierung im Vorjahr

Bereits im vergangenen Jahr war die AfD-Fraktion mit einem Personalvorschlag erfolgreich: Bernd Falk Wittig wurde mit Zweidrittelmehrheit zum stellvertretenden Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt. Dies war das erste Mal, dass ein stellvertretendes Mitglied des obersten Gerichts in Thüringen auf Vorschlag der AfD ins Amt kam.

Die AfD wird vom Thüringer Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft und beobachtet. In der Vergangenheit hatten prominente AfD-Mitglieder mehrfach die Neutralität und Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts in Zweifel gezogen, was zu kontroversen Diskussionen über die Besetzung von Richterstellen führte.

Die aktuelle Nominierung von Ralf Hornemann zeigt, dass die AfD-Fraktion ihre parlamentarische Stärke nutzt, um Einfluss auf die Besetzung wichtiger verfassungsrechtlicher Positionen zu nehmen. Die Entscheidung über die Besetzung der Richterstelle wird nun im Thüringer Landtag diskutiert, wobei die erforderliche Zweidrittelmehrheit eine besondere Herausforderung darstellt.

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