Verfassungsstreit im Brandenburger Landtag: BSW-Abgeordneter klagt gegen Präsidentin
Im Brandenburger Landtag eskaliert ein Konflikt um die Grenzen des parlamentarischen Fragerechts. Der Abgeordnete Sven Hornauf von der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat ein Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht gegen Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) angestrengt. Der Politiker sieht sein Recht auf parlamentarische Anfragen verletzt, nachdem die Präsidentin die Weiterleitung seiner als provokativ empfundenen Fragen an die Landesregierung abgelehnt hatte.
Spitze Formulierungen führen zur Ablehnung
Der Disput entzündete sich an einer Kleinen Anfrage Hornaufs zur Zukunft des gesperrten Helenesees in Frankfurt (Oder) und den Kosten für dessen Sanierung, die er im Jahr 2025 stellte. Mit den Antworten des Wirtschaftsministeriums zeigte sich der Abgeordnete unzufrieden und legte mit Nachfragen nach, deren Ton bei der Landtagspräsidentin auf deutliches Missfallen stieß. In seinen schriftlichen Äußerungen sprach Hornauf von "unverschämter Ignoranz" und fragte, ob die parlamentarische Anfrage "nicht gelesen, nicht verstanden oder einfach nur ignoriert" worden sei.
Eine Sprecherin der Landtagsverwaltung in Potsdam bestätigte, dass Präsidentin Liedtke die Weiterleitung dieser Fragen zur Beantwortung an das Wirtschaftsministerium ablehnte. Sie sehe darin einen Verstoß gegen die parlamentarische Ordnung. Zuerst hatte die "Märkische Oderzeitung" über den Vorgang berichtet.
Rechtsweg zum Landesverfassungsgericht
Der als Rechtsanwalt in Frankfurt (Oder) tätige Hornauf wandte sich zunächst mit einem Einspruch an das Landtagspräsidium, der jedoch im November 2025 zurückgewiesen wurde. Daraufhin strengte er das Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht an. Eine Sprecherin bestätigte, dass der Antrag des Abgeordneten am 26. Februar einging. Das Landesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung der brandenburgischen Landesverfassung und entspricht in seiner Funktion dem Bundesverfassungsgericht auf Landesebene.
In seiner Klage wirft Hornauf der Landtagspräsidentin vor, sein Fragerecht als gewählter Volksvertreter unzulässig einzuschränken. Er bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Entscheidung, seine Nachfragen nicht an die Regierung weiterzuleiten.
Vorgeschichte des konfliktreichen Abgeordneten
Dies ist nicht der erste Vorfall, bei dem Sven Hornauf durch Streitigkeiten und scharfe Kritik an der Landesregierung auffällt. Bereits in Zeiten, als das BSW noch gemeinsam mit der SPD regierte, positionierte er sich häufig oppositionell. Der Abgeordnete stimmte mehrfach Anträgen der AfD zu und reichte zuletzt, ähnlich wie AfD-Politiker, eine weitere Klage vor dem Landesverfassungsgericht ein. In diesem Verfahren geht es um die Frage, inwieweit das Innenministerium Auskunft über den Einsatz gefälschter Profile des Verfassungsschutzes geben muss.
Die aktuelle Auseinandersetzung wirft grundsätzliche Fragen zum Umgangston im parlamentarischen Betrieb und den Grenzen des Fragerechts auf. Während die Landtagspräsidentin die Wahrung der parlamentarischen Ordnung betont, pocht der Abgeordnete auf sein Recht, die Regierung auch mit kritischen Nachfragen kontrollieren zu dürfen. Das Landesverfassungsgericht muss nun klären, ob die Ablehnung der Fragen als berechtigte Maßnahme zur Aufrechterhaltung des parlamentarischen Betriebs oder als unzulässige Einschränkung der Rechte eines Abgeordneten zu werten ist.



