Thüringen schließt Strafbarkeitslücke: Nazi-Symbole an Schulen sollen strafbar werden
Nazi-Symbole an Schulen: Thüringen schließt Strafbarkeitslücke

Thüringen schließt Strafbarkeitslücke: Nazi-Symbole an Schulen sollen strafbar werden

Eine Bestrafung rechtsextremer Symbole und Gesten in Schulen rückt in greifbare Nähe. Der Thüringer Vorstoß, das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen in Bildungseinrichtungen strafrechtlich zu verfolgen, hat die Länderkammer erfolgreich passiert. Damit soll eine bisherige juristische Lücke geschlossen werden, die es ermöglichte, dass derartige Vorfälle an Schulen oft ohne Konsequenzen blieben.

Klassenverband gilt nicht als öffentlicher Raum

Bislang gilt der Klassenverband an Schulen im juristischen Sinne nicht als öffentlicher Raum. Das bedeutet, dass das Strafrecht bei Vorkommnissen wie dem Zeigen des Hitlergrußes oder dem Ritzen von Hakenkreuzen in Klassenzimmern nicht greift. Diese Regelungslücke soll nun durch eine Erweiterung des Paragrafen 86 a des Strafgesetzbuches geschlossen werden.

Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) betonte in Berlin: „Wir erwarten von der Bundesregierung jetzt, dieser Initiative auch in der Bundesgesetzgebung zu folgen. Mit der Schließung dieser Regelungslücke machen wir klar, dass Antisemitismus an den Schulen keinen Platz hat.“

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Schutz für Kinder und Jugendliche

Voigt unterstrich, dass es nicht nur um den Schutz von Kindern und Jugendlichen gehe, sondern auch darum, ihnen deutlich zu machen, dass ihr Handeln Konsequenzen habe. „Wir wollen unsere Kinder und Jugendlichen schützen, ihnen aber auch deutlich machen, dass es Konsequenzen hat, wenn man den Hitlergruß zeigt oder das Hakenkreuz ritzt“, so der Ministerpräsident.

Justizministerin Beate Meißner (CDU) verwies auf die zunehmende Zahl von Vorfällen mit verfassungsfeindlichen Kennzeichen an Schulen, nicht nur in Thüringen. Sie betonte, dass es bei der geplanten Gesetzesänderung nicht um eine Kriminalisierung von Kindern oder harte Strafen gehe. „Es geht letztendlich darum, ein Gesetz der Realität, der gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen und Lehrerinnen und Lehrern ein Werkzeug in die Hand zu geben, um zu sagen, bis hierher und nicht weiter“, erklärte Meißner.

Zahl der Vorfälle deutlich gestiegen

Nach Angaben des Thüringer Justizministeriums ist die Zahl der Vorfälle des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen an Schulen im Freistaat deutlich angestiegen. Waren es im Jahr 2021 noch 49 gemeldete Fälle, so stieg die Zahl im vergangenen Jahr auf 173 an. Dieser besorgniserregende Trend unterstreicht die Dringlichkeit der geplanten Maßnahmen.

Internationale Unterstützung

Der israelische Botschafter Ron Prosor begrüßte den Thüringer Vorstoß ausdrücklich. „Wenn wir gegen Antisemitismus auftreten wollen, dann sind diese Schritte strategisch, nicht nur taktisch“, sagte Prosor. Er wies darauf hin, dass es nicht geduldet werden könne, dass Jugendliche verschiedener Glaubensrichtungen – ob muslimisch, christlich oder jüdisch – Angst haben müssten, an Schulen von ihren Mitschülern unter Druck gesetzt zu werden.

Die Initiative Thüringens markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen rechtsextreme Umtriebe an Schulen. Nun liegt der Ball bei der Bundesregierung, die entsprechende bundesweite Gesetzesänderungen umsetzen muss, um die Strafbarkeitslücke endgültig zu schließen und ein klares Signal gegen Antisemitismus und verfassungsfeindliche Symbole im Bildungsbereich zu setzen.

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