Stromsperren in Thüringen erreichen 2024 besorgniserregenden Höchststand
Die Zahl der Stromsperren in Thüringen hat im Jahr 2024 einen alarmierenden Anstieg verzeichnet. Nach aktuellen Daten der Bundesnetzagentur wurden im Freistaat rund 7.200 Sperrungen gemeldet, weil Haushalte ihre Stromrechnungen nicht beglichen hatten. Dies entspricht einem Zuwachs von über 1.000 Fällen gegenüber dem Vorjahr und erreicht damit ein Niveau, das zuletzt im Jahr 2019 registriert wurde.
Komplexe Gründe für die Entwicklung
Nadia Affani, Sprecherin der Bundesnetzagentur, betont, dass es keine einfache Erklärung für diese Entwicklung gibt. „Die Gründe für einen Anstieg oder einen Rückgang sind häufig der jeweiligen Situation geschuldet und lassen sich regional nicht differenzieren“, erklärt sie. Möglicherweise spiele eine Rolle, dass Energieversorger während der Energiepreiskrise 2023 soziale Härten vermeiden wollten und nun nachholende Maßnahmen ergreifen. Politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie gesetzliche Änderungen beeinflussen die Sperrzahlen ebenfalls.
Verbraucherschutz warnt vor Energiediscountern
Anna Rothgang, Referentin für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen, weist darauf hin, dass Sperrungen in der Energierechtsberatung zwar vergleichsweise selten thematisiert werden, bestimmte Anbieter jedoch negativ auffallen. Vor allem einzelne Energie-Discounter fallen beim Thema Stromsperren immer wieder durch problematisches Verhalten auf. Bundesweit werden regelmäßig Probleme mit unzulässigen Schätzungen, nicht nachvollziehbaren Preiserhöhungen oder fehlerhaften Abrechnungen gemeldet. In Einzelfällen ignorieren Anbieter sogar ihre gesetzliche Informationspflicht und schalten den Strom nach Zahlungsausfällen sofort ab.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Fristen
Die Bundesnetzagentur legt klare Regeln für Stromsperren fest:
- Zwischen der ersten schriftlichen Androhung und der tatsächlichen Sperrung müssen mindestens vier Wochen liegen.
- Der geschuldete Betrag muss doppelt so hoch wie der Monatsabschlag sein und mindestens 100 Euro betragen.
- Für die Reaktivierung eines Anschlusses fallen zusätzliche Kosten für Verbraucher an.
Während Kunden der Grundversorger durch gesetzlichen Schutz mehrere Möglichkeiten haben, eine drohende Sperrung abzuwenden, sind Sonderverträge mit Discountern oft problematisch, da sie weniger Pflichten für die Anbieter vorsehen.
Armut als Hauptursache und Hilfsangebote
Aus Sicht der Verbraucherschützerin ist Armut der Hauptgrund für Stromsperren. „Die Betroffenen haben oft nicht das Geld, um auflaufende, rückständige Forderungen zu begleichen“, erklärt Rothgang. Häufig fehle sogar das Geld für Ratenzahlungen. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Versorger nach einer erfolgten Sperrung keine Ratenzahlungen mehr akzeptieren – dann bleibt oft nur der Weg zur Schuldnerberatung oder zum Jobcenter.
Rothgang rät Betroffenen dringend zu aktivem Handeln: „Sitzen Sie nichts aus. Unsere Erfahrung zeigte bisher: Wer sich rechtzeitig um Hilfe bemüht, findet sie in den meisten Fällen.“ Bei einer angekündigten Stromsperre sollten sich Verbraucher sofort mit ihrem Versorger in Verbindung setzen, um etwa eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Im Zweifel kann die Schuldnerberatung weiterhelfen.
Bundesweite Entwicklung und Entsperrung
Bundesweit wurden 2024 rund 239.300 Stromsperren durchgeführt, gegenüber 204.400 Fällen im Jahr 2023. Deutschlandweit gab es 2024 etwa 4,9 Millionen Sperrandrohungen. Sobald Verbraucher ihre Außenstände beglichen haben, müssen Versorger unverzüglich die Entsperrung beauftragen, was in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen geschieht. Bei möglicherweise ungerechtfertigten Rechnungen ist eine Zahlung unter Vorbehalt sinnvoll, um die Sperrung schnellstmöglich aufzuheben. Anschließend können sich Betroffene Hilfe bei den Verbraucherzentralen oder der Energieschlichtungsstelle holen.



