Fiskalerbschaften in Thüringen: Staat erbt Schulden und Schrottimmobilien
Verfallene Häuser, überschuldete Nachlässe und wertlose Grundstücke: In Thüringen landet jedes Jahr eine beträchtliche Anzahl von Erbschaften beim Staat, wenn keine anderen Erben vorhanden sind oder das Erbe ausgeschlagen wird. Diese sogenannten Fiskalerbschaften bringen dem Freistaat selten Gewinne, sondern meist hohe Kosten und Verwaltungsaufwand.
Rückgang der Einnahmen bei steigenden Fallzahlen
Im vergangenen Jahr nahm Thüringen laut Finanzministerium rund 4,82 Millionen Euro aus Fiskalerbschaften ein. Das entspricht einem Rückgang von etwa 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr, als noch 5,66 Millionen Euro erzielt wurden. Dieser Rückgang resultiert vor allem aus einer geringeren Zahl an Erbschaften. Nach einem Höchststand 2024 mit 939 Fällen sprang der Fiskus im vergangenen Jahr in 879 Fällen ein.
Langfristig betrachtet haben sich die Fallzahlen jedoch mehr als verdoppelt. Waren es im Jahr 2010 noch 363 Erbschaftsfälle, so ist die Zahl in den vergangenen 15 Jahren deutlich gestiegen. In etwa 80 Prozent der Fälle geht der Nachlass an den Staat, weil das Erbe zuvor von Partnern, Angehörigen und Verwandten ausgeschlagen wurde – meist aufgrund überschuldeter Nachlässe.
Problematische Immobilien und hohe Verbindlichkeiten
In bis zu einem Viertel der Fälle gehören Immobilien oder Grundstücksanteile zu den übernommenen Nachlässen. Die Palette reicht dabei von Einfamilienhäusern über Eigentumswohnungen bis zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Der Zustand dieser Immobilien ist häufig problematisch. Viele sind sanierungsbedürftig – teilweise handelt es sich um sogenannte Schrottimmobilien.
Oft sind Grundstücke mit Grundpfandrechten belastet, die den Wert deutlich übersteigen. Das Land ist bestrebt, geerbte Immobilien möglichst zeitnah zu verkaufen, um aus den möglichen Erlösen bestehende Nachlassverbindlichkeiten zu tilgen. Eine Instandsetzung, Sanierung oder Entwicklung der Immobilien erfolgt grundsätzlich nicht.
Hoher Verwaltungsaufwand und laufende Kosten
Der Freistaat ist rechtlich verpflichtet, herrenlose Nachlässe zu übernehmen und kann Erbschaften nicht ausschlagen. Damit gehen jedoch zugleich alle Verpflichtungen und Verbindlichkeiten an das Land über. Für laufende Verpflichtungen aus geerbten Nachlässen – etwa Grundsteuern, Betriebskosten oder Verkehrssicherung – gab Thüringen im vergangenen Jahr rund 1,18 Millionen Euro aus. Ein Jahr zuvor waren es 1,69 Millionen Euro.
Mit der Abwicklung von Fiskalerbschaften sind derzeit 13 Beschäftigte beim Landesamt für Finanzen in Voll- und Teilzeit befasst. Der Aufwand steigt aufgrund der wachsenden Zahl der Erbfälle immer weiter an. Die Kosten für die Abwicklung der Nachlässe sowie für deren Verwaltung und Verwertung sind oftmals um ein Vielfaches höher als der Wert des Erbes.
Seltene werthaltige Nachlässe und Rückgabeoptionen
Werthaltige Nachlässe übernimmt der Staat hingegen nur selten. Neben Münzen, Briefmarken, Schmuck, Rindern und Schafen übernahm das Land in der Vergangenheit ebenso schon einmal das Erbe eines erfolgreichen Wintersportlers sowie eines Erfurter Malers und Grafikers.
Tauchen später doch noch Erben auf, kann die Feststellung des Fiskus als Erbe rückgängig gemacht werden. 2025 gab der Staat in acht Fällen seine Erbenrolle wieder ab – 2024 waren es neun. Der Anspruch der echten Erben erlischt erst nach 30 Jahren.



