Thüringen passt Landesrecht an neuen Bundesbeschluss zur Wolfsjagd an
Nach dem Beschluss des Bundestags zum erleichterten Abschuss von Wölfen zum Schutz von Weidetieren bereitet Thüringen nun zügig die Umsetzung vor. Das Umweltministerium des Landes kündigte an, dass nach Inkrafttreten der Bundesneuregelung die Thüringer Jagdzeitenverordnung entsprechend angepasst und ein umfassender Managementplan für den Umgang mit den Tieren erarbeitet werden soll.
Bundesratszustimmung steht noch aus
Allerdings muss die Neuregelung zunächst noch die Zustimmung des Bundesrats erhalten, bevor sie in Kraft treten kann. Die Länderkammer wird sich voraussichtlich am 27. März mit dem Thema befassen. Dies ist ein entscheidender Schritt, da die Regelung erst nach dieser Zustimmung bundesweit und damit auch in Thüringen wirksam wird.
Umweltminister Tilo Kummer (BSW) lobte die Entscheidung des Bundestags als eine ausgewogene Balance, die insbesondere die Belange der Weidetierhaltung, der Landschaftspflege und des Artenschutzes berücksichtigt. Er betonte, dass dies einen wichtigen Fortschritt für den Schutz von Nutztieren darstellt, während der Wolf weiterhin als geschützte Tierart anerkannt bleibt.
Neue Jagdzeiten und Ausnahmeregelungen
Nach den Plänen soll eine reguläre Jagdzeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober möglich sein, sofern in der Region der Erhaltungszustand der Wolfspopulation als günstig eingestuft wird. Unabhängig davon dürfen Wölfe auch außerhalb dieser Zeit geschossen werden, wenn sie trotz ausreichenden Herdenschutzes Weidetiere töten oder verletzen. Dies betrifft insbesondere sogenannte Problemwölfe, die beispielsweise Zäune überwunden und Schafe gerissen haben.
Unterstützung für Weidetierhalter bleibt erhalten
Zugleich sollen Weidetierhalter weiterhin bei Präventionsmaßnahmen wie Elektrozäunen oder Herdenschutzhunden sowie bei der Entschädigung nach Rissen unterstützt werden. Dies ist ein zentraler Bestandteil des Managements, um Konflikte zwischen Mensch und Tier zu minimieren und die Weidewirtschaft zu schützen.
Die geplanten Änderungen im Landesrecht zielen darauf ab, die neuen Bundesvorgaben effizient umzusetzen und gleichzeitig eine nachhaltige Koexistenz von Wölfen und landwirtschaftlicher Nutzung in Thüringen zu gewährleisten. Die Anpassungen werden voraussichtlich in den kommenden Monaten konkretisiert, sobald die Bundesratsentscheidung vorliegt.



