Wolfsjagd in Thüringen: Politik arbeitet an Jagdverordnung
Die Politik in Thüringen arbeitet intensiv an Änderungen der Jagdverordnung, um den Wolf als jagdbare Art ins Jagdrecht aufnehmen zu können. Diese Anpassungen werden notwendig, da der Bundestag bereits beschlossen hat, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Allerdings muss der Bundesrat diesem Vorhaben noch zustimmen, was für den 27. März 2026 erwartet wird.
Keine flächendeckende Bejagung erwartet
Der Landesjagdverband Thüringen geht nicht davon aus, dass mit der gesetzlichen Einstufung des Wolfs als jagdbare Art die Pelzträger in großer Zahl geschossen werden. „Aus heutiger Sicht ist nicht von flächendeckenden Entnahmen in Thüringen auszugehen, sondern von gezielten Maßnahmen bei problematischen Individuen oder Rudeln“, erklärt der Verband auf Anfrage. Mit aktuell etwa 30 Wölfen steht Thüringen in keinem Vergleich zu Bundesländern wie Brandenburg oder Sachsen, wo deutlich mehr Tiere leben.
Handlungsdruck durch zunehmende Risse
Dennoch halten die Jäger eine Anpassung der Jagdverordnung für dringend geboten. Die aktuelle Entwicklung mit wiederholten Rissen auch von großen Weidetieren wie Rindern und Pferden erhöht aus ihrer Sicht den Handlungsdruck erheblich. Es geht dabei auch darum, dass sich bei den Wildtieren kein als problematisch empfundenes Verhalten verfestigen soll.
Das Thüringer Umweltministerium ist bereits mit der Thematik befasst. Auch die Fraktionen der Brombeer-Koalition haben schon einen entsprechenden Entwurf in der Schublade liegen. Der Antrag dafür soll bei einer der nächsten Landtagssitzungen eingebracht werden.
Erleichterter Abschuss von Problemwölfen
Der vom Bundestag beschlossene und von Naturschützern stark kritisierte Beschluss zielt auf einen erleichterten Abschuss von Wölfen zum Schutz von Weidetieren ab. Sogenannte Problemwölfe können dann einfacher geschossen werden – etwa wenn sie Zäune überwunden und Schafe gerissen haben. Auch in Regionen, wo der Schutz von Weidetieren für die Halter mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre, könnten künftig solche Wölfe eher getötet werden.
Vorgesehen ist zudem, dass Bundesländer die Jagd in jenen Regionen erlauben dürfen, wo sich der Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Die genaue Definition dieses Begriffs ist jedoch bislang nicht geklärt. Ebenso unklar ist, wer die Einstufung in den verschiedenen Regionen jeweils vornehmen soll.
Forderung nach klaren Definitionen und Monitoring
Im Antragsentwurf aus den Fraktionen von CDU, BSW und SPD heißt es deshalb, dass Thüringen zusammen mit anderen betroffenen Ländern die Bundesregierung um Vorgaben beim Wolfsmonitoring bitten solle. Damit sollen die Wolfsbestände über Landesgrenzen hinweg einheitlich und vergleichbar reguliert werden.
Auch der Landesjagdverband Thüringen fordert einen wissenschaftlich fundierten Schwellenwert mit einer verbindlichen Definition, was ein „günstiger Erhaltungszustand“ ist. Aus Sicht der Jäger sollten bei der Festlegung etwa die jeweilige Populationsgröße und -entwicklung sowie die Ausbreitung der Tiere berücksichtigt werden.
Naturschützer üben scharfe Kritik
Mehr als kritisch sehen die Naturschützer vom Nabu Thüringen die Pläne zur erleichterten legalen Jagd auf den Wolf. Marcus Orlamünder, der Naturschutzreferent des Nabu Thüringen, argumentiert: „Die geplante Jagdzeit für Populationen im günstigen Erhaltungszustand im Sommer würde vor allem die Welpen beeinträchtigen.“
Orlamünder warnt zudem: „Weniger Wölfe bedeuten nicht automatisch weniger Nutztierrisse. Werden Rudelstrukturen durch Abschüsse gestört, kann die Zahl der Risse sogar steigen.“ Rudel, die Mitglieder durch Abschüsse verlieren, könnten demnach erst recht Beute in Nutztierherden suchen. Aus Sicht des Nabu muss deshalb weiter an besserem Schutz der Herden gearbeitet werden.
Wolf wird Teil der Jägerausbildung
Der Landesjagdverband erklärte indes, dass der Wolf unabhängig von einer möglichen zukünftigen Aufnahme ins Jagdgesetz perspektivisch fester Bestandteil der Jägerausbildung werde. So werde künftig sichergestellt, dass die Jägerschaft in Thüringen sowohl fachlich als auch rechtlich gut vorbereitet sei. Bereits jetzt helfen als sogenannte Rissgutachter geschulte Jäger dabei, Wolfsangriffe auf Herdentiere zu dokumentieren und zu bewerten.
Die rechtliche Grundlage für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht wurde im Sommer 2025 geschaffen, als die EU-Staaten den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabstuften. Bislang durften nur mit Sondergenehmigung und unter bestimmten Auflagen einzelne Problemwölfe geschossen werden.



