Handball-Skandal: HSG Krefeld zieht vor Gericht – „Mafia hat bessere Compliance“
Handball-Skandal: Krefeld klagt gegen HBL

Der Lizenz-Skandal in der 2. Handball-Bundesliga erreicht eine neue Eskalationsstufe. Die HSG Krefeld Niederrhein, die in der vergangenen Saison aus der zweiten Liga abgestiegen ist, will rechtlich gegen die HBL vorgehen. Grund sind die mutmaßlich geschönten Zahlen der HSG Nordhorn-Lingen, die ohne Auflagen die Lizenz für die Saison 2026/27 erhielt. Die HBL verhängte daraufhin drei harte Auflagen und drohte bei Nichterfüllung mit einem Sechs-Punkte-Abzug. Diese Maßnahmen stoßen in der Szene auf Kritik.

Harte Auflagen und Kritik an der HBL

Ein anonymes Mitglied der Handball-Bundesliga wird gegenüber BILD deutlich: „Sogar die Mafia hat mehr Compliance als die HBL.“ Die Strafe für Nordhorn-Lingen sei zu milde. Die HSG Krefeld, die durch das vermeintliche Fehlverhalten des Konkurrenten um den Klassenerhalt gebracht worden sein könnte, akzeptiert die Sanktion nicht. Geschäftsführer André Schicks betont: „Wir haben bei der HBL bereits schriftlich hinterlegt, dass die HSG Krefeld Niederrhein eine vollumfängliche Klärung des Sachverhalts anstrebt.“

Juristisches Kompetenzteam und Klagevorbereitung

Der Klub hat ein hochkarätiges Team zusammengestellt: Helge-Olaf Käding, bekannter Handball-Rechtler aus Minden, und Dr. Michael Kintrup, ehemaliger Handball-Profi und heute Anwalt in der Großkanzlei „Orth Partners“ (vier Standorte in Deutschland). Beide waren bereits 2024 im Lizenz-Komplex des HSV Hamburg tätig. Schicks kündigt an: „Wir haben ein juristisches Kompetenzteam zusammengestellt, das die Angelegenheit für uns begleiten und eine Klage vorbereiten wird. Die Anrufung der Gerichte schließen wir ausdrücklich nicht aus.“

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Wiederansetzungs-Verfahren und Zivilklagen

Nach Informationen der BILD strebt Krefeld zunächst ein sogenanntes „Wiederansetzungs-Verfahren“ an. Dabei soll Akteneinsicht in alle eingereichten Unterlagen der HSG Nordhorn-Lingen gefordert werden. Rechtsgrundlage sind die im Januar 2025 umformulierten Paragrafen 13a, 13b und 13c der Lizenzordnung (LZO) der HBL. Diese sehen vor, dass bei Streitigkeiten nach Entscheidungen der Lizenzierungskommission nicht mehr das HBL-Präsidium, sondern ein unabhängiges Vertrauensgremium als zweite Instanz entscheidet. Parallel bereitet die HSG Krefeld auch zivile Klagen vor, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der Fall wird die Gerichtsbarkeit des deutschen Handballs noch länger beschäftigen und könnte weitreichende Folgen haben.

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