Das Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) hat sich auf globale Zulassungsregeln für hochautomatisierte und fahrerlose Autos geeinigt. Die Vorgaben betreffen sogenannte Automated Driving Systems (ADS), die die komplette Fahraufgabe übernehmen können – also nicht nur lenken oder bremsen, sondern auch die Umgebung überwachen, Verkehrssituationen bewerten und Fahrentscheidungen treffen. In der Branche spricht man von Fahrzeugen ab Autonomielevel 3 aufwärts, darunter fallen aktuell vor allem Robotaxis und automatisierte Shuttles sowie einige wenige normale Pkw mit hochautomatisierten Fahrfunktionen.
Mehrstufiger Sicherheitsnachweis statt einzelner Fahrtest
Kern der Zulassung soll künftig nicht ein einzelner bestandener Fahrtest sein, sondern ein mehrstufiger Sicherheitsnachweis. Hersteller müssen zunächst den genauen Einsatzbereich des Systems definieren, etwa Straßentyp, Geschwindigkeit, Wetterbedingungen, geografische Zone oder Verkehrsumfeld. Nur innerhalb dieser Grenzen darf das System überhaupt aktiv sein. Für die Genehmigung müssen Unternehmen zudem darlegen, dass ihr System mindestens das Sicherheitsniveau eines kompetenten und sorgfältigen menschlichen Fahrers erreicht.
Prüfverfahren und Verantwortlichkeiten
Die Behörden sollen diese Angaben nicht nur anhand von Dokumenten prüfen. Vorgesehen ist ein Mix aus Audit, Simulation, Teststreckenversuchen und Erprobung im realen Verkehr. Auch die Entwicklungsprozesse des Herstellers sowie Cybersecurity und die Strategie bei Software-Updates werden Teil der Zulassung. Hinzu kommen Anforderungen an die Mensch-Maschine-Schnittstelle: Wenn ein Fahrer das System übernehmen können soll, muss das Fahrzeug rechtzeitig und verständlich warnen und prüfen, ob der Mensch zur Übernahme bereit ist. Bei fahrerlosen Fahrzeugen ohne Fahrerplatz müssen Passagiere zumindest die Möglichkeit haben, einen Stopp anzufordern.
Hersteller bleiben auch nach Typgenehmigung in der Pflicht
Nach der Typgenehmigung bleiben Hersteller verantwortlich. Die Fahrzeuge müssen sicherheitsrelevante Daten speichern können. Unfälle, kritische Situationen, Systemfehler und sicherheitsrelevante Softwareprobleme sind an die Behörden zu melden. Zusätzlich sind regelmäßige Berichte über Laufleistung, Betriebszeit und Vorfälle vorgesehen. Die UN-Vorgaben sollen verhindern, dass für automatisierte Fahrzeuge in jedem Land völlig unterschiedliche Zulassungsmaßstäbe entstehen. Die Regelungen müssen aber noch in nationales Recht umgesetzt oder zumindest angewendet werden. Für die Autohersteller ist der Beschluss dennoch bereits ein wichtiger Schritt: Sie bekommen erstmals einen international abgestimmten Katalog dafür, was sie für die Genehmigung fahrerloser Technik nachweisen müssen.



