Betriebsärzte sollen bald auf ePA zugreifen dürfen – auch ohne Zustimmung
Betriebsärzte erhalten Zugriff auf ePA ohne Zustimmung

Betriebsärzte erhalten Zugriff auf die elektronische Patientenakte

Ein neuer Plan sieht vor, dass Betriebsärzte künftig auf die elektronische Patientenakte (ePA) von Beschäftigten zugreifen dürfen – und das selbst dann, wenn die betroffenen Arbeitnehmer dem nicht ausdrücklich zustimmen. Bislang dürfen nur Hausärzte, Therapeuten, Krankenhäuser und Apotheken auf die Gesundheitsdaten gesetzlich Versicherter zugreifen, sofern diese nicht widersprechen. Die Ausweitung auf Betriebsärzte sorgt für Diskussionen über Datenschutz und Arbeitnehmerrechte.

Was der Plan vorsieht

Nach Informationen des Tagesspiegels sollen Betriebsärzte im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge Einsicht in die ePA nehmen können. Dies würde es ihnen ermöglichen, medizinische Vorgeschichten, Diagnosen und Behandlungen der Beschäftigten einzusehen. Der Zugriff soll auch ohne explizite Einwilligung des Arbeitnehmers möglich sein, was Kritiker als gravierenden Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung werten.

Reaktionen und Bedenken

Datenschützer und Arbeitnehmervertreter äußern große Bedenken. „Die ePA enthält höchst sensible Daten. Ein Zugriff durch Betriebsärzte ohne ausdrückliche Zustimmung der Beschäftigten ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre“, warnt ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten. Auch Gewerkschaften befürchten, dass Arbeitgeber über die Betriebsärzte Druck auf Arbeitnehmer ausüben könnten, etwa bei Krankschreibungen oder betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen.

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Mögliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer

Arbeitnehmer müssen sich möglicherweise Sorgen machen, dass ihre Gesundheitsdaten nicht mehr vollständig privat bleiben. Betriebsärzte unterliegen zwar der Schweigepflicht, doch die Weitergabe von Informationen an den Arbeitgeber ist in bestimmten Fällen – etwa bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit – nicht ausgeschlossen. Kritiker fordern daher, dass der Zugriff nur mit ausdrücklicher und informierter Einwilligung des Arbeitnehmers erfolgen darf.

Aktueller Stand und Ausblick

Der Plan ist noch nicht Gesetz, wird aber bereits kontrovers diskutiert. Die Bundesregierung steht unter Druck, eine Lösung zu finden, die sowohl den Datenschutz als auch die betriebliche Gesundheitsvorsorge berücksichtigt. Eine endgültige Entscheidung wird in den kommenden Monaten erwartet.

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