EU-Kommission erzwingt Öffnung von Android für KI-Assistenten der Konkurrenz
Wer ein Android-Smartphone besitzt, soll künftig das Recht haben, einen KI-Assistenten eines Konkurrenzunternehmens von Google per Sprachsteuerung zu aktivieren. Die EU-Kommission wies den Konzern jetzt an, dies zuzulassen und darüber hinaus Daten seiner Suchmaschine mit Wettbewerbern zu teilen. Brüssel will damit die Marktmacht des US-Riesen brechen. Google kann vor Gericht dagegen vorgehen, machte zunächst aber keine solche Ankündigung.
Sprachsteuerung für alternative KI-Agenten
Der Google-Chatbot Gemini ist auf Android-Smartphones vorinstalliert und lässt sich über die Worte „Hey Google“ per Sprachsteuerung öffnen. Google muss nun die Sprachaktivierung alternativer KI-Agenten wie ChatGPT, Claude oder dem französischen Anbieter Mistral ermöglichen. Alle KI-Assistenten sollen per Sprachsteuerung Nachrichten verschicken oder ein Taxi buchen können. Google soll die Anweisung innerhalb eines Jahres umsetzen.
Google kritisierte, die Anweisung gefährde die Gerätesicherheit, weil zahlreiche Apps ohne Sicherheitsprüfung weitreichende Befugnisse bekämen. Abgesehen von der Sprachsteuerung hätten KI-Assistenten schon heute Zugriff, teilt der Konzern weiter mit. Außerdem seien dafür die Smartphone-Hersteller zuständig, nicht Google als Herausgeber des Betriebssystems Android.
Suchdaten müssen geteilt werden
Die zweite Forderung aus Brüssel betrifft die Google-Suchmaschine, seit Jahren unangefochtene Marktführerin. Kein Wettbewerber könne dem US-Konzern gefährlich werden, solange Google nicht seine Daten teile, argumentierte die EU-Kommission. Die Konkurrenz – darunter auch KI-Assistenten mit Suchfunktion – solle deshalb Zugang zu Suchergebnissen, meistgesuchten Begriffen und Klickzahlen bekommen.
Die Daten sollen nach Angaben der Kommission anonymisiert übermittelt werden, Google darf sie vorab auf Risiken für Cybersicherheit und Datenschutz prüfen. Der Konzern argumentierte dennoch, die geforderte Freigabe der Daten gefährde die Privatsphäre von Millionen Nutzerinnen und Nutzern. Für diese Änderung bekommt Google rund ein halbes Jahr Zeit. Das Unternehmen forderte eine „flexible“ Umsetzung der Forderungen und will die Maßnahmen noch anpassen.
EU-Wettbewerbskommissarin betont Wahlfreiheit
„Aufgabe der EU-Kommission sei es, sicherzustellen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger frei entscheiden können“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera. Die Anweisungen würden kleineren Wettbewerbern helfen, sich gegen Google zu behaupten und damit Alternativen zu schaffen.
Bußgelder in Milliardenhöhe und weitere Verfahren
Die EU-Kommission streitet seit Jahren mit der Google-Mutter Alphabet über deren Marktmacht. Sie verhängte in den vergangenen Jahren mehrere Bußgelder in Milliardenhöhe, weil Google seine Stellung als Marktführer ausnutzt, um die eigene Position zu zementieren. In Brüssel laufen weitere Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das EU-Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA). Die Kommission wirft Google vor, eigene Anbieter wie Google Shopping in der Suche ganz oben anzuzeigen und in seinem Google Play Store zu hohe Gebühren zu verlangen. Schon in der kommenden Woche könnten deshalb weitere Bußgelder ergehen.



