Android-Telefon-App: Google plant Aufzeichnungsfunktion für Anrufe in Beta-Version
Nochmal nachhören, was ein Anrufer gesagt hat? Am Smartphone ist das meist eine schwierige Angelegenheit. Doch Googles Telefon-App für Android soll in Kürze Telefonate aufzeichnen können. Was Nutzer dazu wissen müssen - und ob das überhaupt erlaubt ist.
Vorabversion zeigt neue Funktion
Googles Telefon-App könnte demnächst eine für viele Android-Nutzer neue Funktion erhalten: die Möglichkeit, laufende Anrufe aufzuzeichnen. Das geht aus einer Vorabversion von Android hervor, die nun auch in Deutschland Beta-Testern angeboten wird. Darüber berichtet das IT-Fachportal „heise online“. Wann die neue Funktion in Serie überführt wird, ist bisher nicht bekannt.
So funktioniert die Anrufaufzeichnung
Nutzer der Telefon-App können die Aufzeichnung während des Telefonats über eine Schaltfläche aktivieren. In den Einstellungen lässt sich auch festlegen, bestimmte Anrufe immer aufzuzeichnen. Die aufgenommenen Anrufe sind über die Anrufübersicht erreichbar. Dort kann man sie abhören und teilen. Die Anrufe werden laut Google lokal auf dem Smartphone gespeichert. Vorhaltezeiten lassen sich einrichten, damit bei Vieltelefonierern nicht der Speicher überläuft.
Technische Voraussetzungen für die Funktion
Für die Anrufaufzeichnung benötigt man momentan die Beta-Version der Telefon-App und ein relativ modernes Android-Smartphone. Laut „heise online“ eignen sich etwa ein Google Pixel 10 oder Pixel 8. Google schreibt, die Funktion sei ab dem Pixel 6 von 2021 verfügbar. Auf dem Pixel-Smartphone muss mindestens Android 14 installiert sein. Die aktuelle Android-Version ist Android 16. Wer kein Pixel-Smartphone nutzt, sondern ein Gerät von einem anderen Hersteller, muss demnach mindestens Android 9 installiert haben.
Rechtliche Aspekte der Anrufaufzeichnung
Nein, Anrufe mitschneiden ist nicht erlaubt, zumindest nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Gesprächspartners. Und da reicht es nicht aus, dass die Funktion laut Google hörbar angekündigt wird. Das ersetzt keine Einwilligung. Ohne ein ausdrückliches „Ja, ich bin mit der Aufzeichnung des Gesprächs einverstanden“ des Gegenübers ist man rechtlich schlecht aufgestellt. Viele mögliche Szenarien - etwa der nicht genehmigte Mitschnitt von Streitgesprächen mit Vermietern, Ämtern oder anderen Stellen - sind daher keine gute Idee. Wer es trotzdem macht, könnte mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Ebenso verboten ist die Verwendung eines unbefugt aufgenommenen Telefongesprächs und das Weiterreichen an Dritte. Entsprechend vorsichtig sollte man mit der Teilen-Funktion der Aufzeichnungen sein. Paragraf 201, Absatz 1 des Strafgesetzbuchs sieht hier bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor. Auch der Versuch ist bereits strafbar. Legt man den fünften Absatz des Paragrafen sehr eng aus, könnte sogar das dafür genutzte Telefon eingezogen werden.
Vergleich mit iPhones
Da Google für das iPhone keine eigene Telefon-App zur Verfügung stellt, liegt der Ball hier auf Apples Seite des Spielfelds. Und der iPhone-Konzern ist bislang deutlich zurückhaltender damit, seinen Kunden eine rechtlich möglicherweise heikle Funktion an die Hand zu geben. Zwar ist es auch mit iPhones möglich, Anrufe mitzuschneiden. Die Funktion ist aber nur in Ländern verfügbar, in denen das erlaubt ist. Entsprechend lang ist die Liste der Länder, in denen es nicht funktioniert - unter anderem in der gesamten Europäischen Union.



