Die Familie einer Wissenschaftlerin in Tschechien muss kostbaren Mondstaub an die Akademie der Wissenschaften in Prag übergeben. Das Material war jahrzehntelang in Familienbesitz, bevor der Fall aufflog. Der Fall beschäftigte das Oberste Gericht, das nun die Rückgabe anordnete.
Hintergrund des Falls
Die Wissenschaftlerin hatte das Material in den 1970er Jahren von einer sowjetischen Mondsonde erhalten. Es handelt sich um rund ein Gramm Mondgesteinsfragmente und ein Gramm Mondstaub, das in 16 Ampullen und Probenbehältern aufbewahrt wird. Die Tochter der Forscherin argumentierte, dass niemand in der Akademie das Material in mehr als 30 Jahren vermisst habe.
Entscheidung des Gerichts
Die Richter stellten jedoch fest, dass die Wissenschaftlerin die Proben als Vertreterin der Akademie und nicht als Privatperson entgegengenommen hatte. Dazu wurden Zeugen befragt und Dokumente wie Reiseberichte aus der damaligen Zeit gesichtet. Der Forscherin müsse klar gewesen sein, dass die Proben nicht in ihren Besitz übergegangen seien.
Wert von Mondstaub
Mondstaub und Mondgestein, die zur Erde gebracht wurden, befinden sich fast ausnahmslos in staatlichem Eigentum. Vor knapp neun Jahren wurde ein Beutel mit einem Rest Mondstaub in New York für umgerechnet etwa 1,6 Millionen Euro versteigert. Dieser Beutel stammte von Neil Armstrong, der 1969 Steinproben vom Mond zurückgebracht hatte.
Der Fall flog auf, als eine Exportgenehmigung für das Material als Kulturgut beantragt wurde, wohl um es im Ausland an Sammler zu verkaufen. Die Akademie klagte auf Herausgabe und bekam nun recht.



