EU will Cloud-Geschäfte von Amazon und Microsoft strenger überwachen
EU überwacht Cloud-Geschäfte von Amazon und Microsoft

Die EU-Kommission will am Donnerstag bekannt geben, dass sie vorläufig zu dem Ergebnis gekommen ist, die Cloud-Geschäfte von Amazon und Microsoft unter dem Digital Markets Act (DMA) zu regulieren. Das erfuhr das Handelsblatt exklusiv aus Kommissionskreisen.

Erstmals DMA-Regulierung für Cloud-Dienste

Erstmals würde der DMA dann auch für das Cloud-Geschäft gelten, bei Amazon also für die Tochter Amazon Web Services (AWS). Das Handelsblatt hatte bereits im April darüber berichtet. Die EU-Kommission wollte sich auf Anfrage zunächst nicht dazu äußern.

Die EU-Kommission will die beiden Konzerne dafür als Gatekeeper einstufen. Das bedeutet, dass sie über eine besonders große Marktmacht und einen erheblichen Einfluss verfügen. Wenn Unternehmen als Gatekeeper eingestuft werden, müssen sie sich an die Auflagen der EU halten. Tun sie das nicht, kann die Kommission Verfahren eröffnen. Im Ernstfall drohen Strafen in Höhe von bis zu zehn Prozent des globalen Jahresumsatzes.

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Stellungnahmefrist und endgültige Entscheidung

Die Konzerne haben nun Zeit, Stellung zu beziehen. Eine endgültige Entscheidung will die EU-Kommission voraussichtlich im November mitteilen.

Wie die neuen Auflagen gegen Amazon und Microsoft konkret aussehen, ist derzeit noch unklar. Beide Unternehmen sind bereits mit mehreren ihrer Dienste unter dem DMA reguliert. Im Cloud-Geschäft stellen Anbieter Rechenleistung, Speicher oder Software im Internet bereit.

Mehr: Ex-AWS-Chef Selipsky – „Heute ist Energie der große Engpass“ Veröffentlicht nach den redaktionellen Standards des Handelsblatts.

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