Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg hat die besondere Einstufung des Facebook Messengers durch die EU-Kommission als sogenannten Torwächter nach dem Digital Markets Act (DMA) bestätigt. Damit bleibt die strengere Regulierung für den Messaging-Dienst des Facebook-Konzerns Meta bestehen. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig; Meta kann Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen.
Hintergrund des Rechtsstreits
Die EU-Kommission hatte im September 2023 mehrere Dienste großer Technologiekonzerne, darunter auch Meta, als wichtige Zugangstore zu Verbrauchern eingestuft. Diese als Gatekeeper (Torwächter) bezeichneten Unternehmen unterliegen besonderen Pflichten, um den Wettbewerb auf digitalen Märkten zu sichern. Meta wehrte sich vor Gericht gegen die Einstufung seines Messengers und des Online-Marktplatzes Marketplace.
Marktplatz-Einstufung aufgehoben
Während die Einstufung des Messengers als rechtmäßig angesehen wurde, erklärte das Gericht die Klassifizierung von Marketplace für nichtig. Die Kommission hatte die Einstufung von Marketplace bereits im vergangenen Jahr zurückgenommen, da der erforderliche Schwellenwert für gewerbliche Nutzer nicht erreicht wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Kommission bei der Bewertung von Marketplace als zentrale Plattform für Online-Vermittlungsdienste einen Rechtsfehler begangen habe.
Weitere Dienste von Meta betroffen
Neben dem Messenger bleiben auch andere Dienste von Meta wie Facebook, Instagram und WhatsApp als Torwächter eingestuft. Diese Dienste gelten weiterhin als wichtige Zugangskanäle zu Endnutzern und unterliegen den strengen Regeln des DMA. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Bedeutung der Regulierung großer Digitalkonzerne in der EU.
Die EU-Kommission zeigte sich zufrieden mit dem Urteil, während Meta prüft, ob es Rechtsmittel einlegen wird. Der Fall könnte weitreichende Auswirkungen auf die Regulierung von Technologieunternehmen in Europa haben.



