Staatsanwaltschaft leitet Verfahren ein
Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Kabarettist Uwe Steimle eingeleitet. Grund sind Aussagen bei einer AfD-Veranstaltung in Dessau-Roßlau, die als Gewaltfantasien gegen Altkanzlerin Angela Merkel und Bundeskanzler Friedrich Merz gewertet werden. Das Verfahren stützt sich auf Paragraf 126 Strafgesetzbuch, der die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten unter Strafe stellt.
Steimles Aussagen im Wortlaut
Bei der Veranstaltung am Dienstagabend äußerte sich Steimle zunächst zu Merkel: „Sie hat sich im Stehen malen lassen, weil sie ahnt, sie wird bald sitzen. Im Moment hängt sie erst mal. Und wenn alle Stränge reißen oder der Nagel bricht, da stellen wir sie an die Wand.“ Über Merz sagte er: „Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal: Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht.“ Stauffenberg war der Hitler-Attentäter des 20. Juli 1944.
Experten zweifeln an Verurteilung
Rechtsexperten halten eine Verurteilung für unwahrscheinlich. Reinhard Merkel, emeritierter Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie und ehemaliges Mitglied des Deutschen Ethikrats, bezeichnete die Aussagen als „grobe Geschmacklosigkeiten“. Als Satire fielen sie jedoch unter den Schutz der Kunstfreiheit. Merkel prognostizierte: „Es wird eingestellt werden.“ Er fügte hinzu, die Aussagen zeigten „die Verkommenheit unseres öffentlichen Begriffs von Satire und die Liberalität unserer Verfassungsordnung“.
Kunstfreiheit versus Strafrecht
Der Paragraf 126 StGB schützt den öffentlichen Frieden. Doch Satire genießt in Deutschland hohen Schutz durch die Kunstfreiheit (Artikel 5 Grundgesetz). Die Abwägung zwischen beiden Normen ist oft schwierig. Steimles Fall könnte zeigen, wo die Grenzen der Satire liegen – oder dass sie weit gefasst sind.



