Zwölf Jahre Haft nach tödlicher Messerattacke in Berlin-Mahlsdorf
Zwölf Jahre Gefängnis nach tödlicher Messerattacke in Berlin

Das Berliner Strafgericht hat einen 31-jährigen Mann wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Der Angeklagte, der afghanische Staatsangehörige Rafiullah S., hatte am frühen Morgen des 31. Januar in einer Wohnung in Berlin-Mahlsdorf einen 21-jährigen Landsmann mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser getötet. Das Urteil wurde am Donnerstag verkündet, wie eine Sprecherin der Strafgerichte mitteilte.

Tat ohne erkennbaren Anlass

Nach den Feststellungen des Gerichts war die Tat völlig unvermittelt erfolgt. Der Angeklagte und das Opfer hatten gemeinsam mit weiteren Gästen in der Wohnung eines Freundes gegessen und Karten gespielt. Ohne erkennbaren Anlass griff Rafiullah S. zu dem Messer und stach dem 21-Jährigen mehrfach in den Hals und in die Brust. Die dadurch verursachten schweren Stich- und Schnittverletzungen führten zum Tod des Opfers, das noch am Tatort verblutete.

Das Motiv für die Tat blieb im Prozess ungeklärt. Die Richter konnten keine konkreten Beweggründe feststellen, die zu der Eskalation geführt hatten. Der Angeklagte selbst äußerte sich nicht zu den Hintergründen.

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Strafschärfende Faktoren

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht neben der Brutalität der Tat auch die schweren psychischen Folgen für die anderen Gäste, die die tödliche Attacke miterleben mussten. Diese seien als strafverschärfend zu werten, so die Sprecherin. Die Anwesenden, die mit dem Angeklagten und dem Opfer zusammen waren, erlitten durch das Geschehene erhebliche seelische Belastungen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte und die Staatsanwaltschaft können innerhalb einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Sollte das Urteil Bestand haben, muss Rafiullah S. die volle Haftstrafe verbüßen, eine vorzeitige Entlassung nach zwei Dritteln der Haftzeit ist bei Totschlag nicht ausgeschlossen, aber nicht automatisch.

Hintergrund der Tat

Die tödliche Messerattacke hatte sich in den frühen Morgenstunden des 31. Januar in einer Wohnung in Berlin-Mahlsdorf ereignet. Die Polizei wurde alarmiert und konnte den Tatverdächtigen noch am Tatort festnehmen. Das Opfer war ein 21-jähriger afghanischer Staatsbürger. Die Ermittlungen ergaben, dass Rafiullah S. das Messer aus der Küche der Wohnung genommen hatte. Die genauen Umstände, die zu der Tat führten, blieben auch nach der Hauptverhandlung unklar.

Der Fall hatte in der Nachbarschaft für Bestürzung gesorgt. Die Bewohner des Wohnhauses zeigten sich schockiert über die Gewalttat, die sich in einer privaten Feierlichkeit ereignet hatte. Das Gericht betonte in der Urteilsbegründung, dass eine solche Tat nicht zu tolerieren sei und dass die hohe Strafe auch der Generalprävention diene.

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