Gericht stoppt Logistikzentrum in Wölfersheim: 30 Hektar Ackerland bleiben erhalten
Gericht stoppt Logistikzentrum: 30 Hektar Ackerland gerettet

Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat die Genehmigung für den Bau eines Logistikzentrums in Wölfersheim (Wetteraukreis) für rechtswidrig erklärt. Das Urteil vom 16. Juli 2026 bedeutet, dass die 30 Hektar große Fläche vorerst nicht bebaut werden darf. Die geplante Abweichung von den Zielen des Regionalplans Südhessen hätte ein formelles Planänderungsverfahren erfordert, das jedoch nicht durchgeführt wurde, so die Richter.

Hintergrund: Regionalplan vs. Gewerbegebiet

Die Gemeinde Wölfersheim hatte auf einer landwirtschaftlichen Vorrangfläche ein Gewerbegebiet für ein Logistikzentrum ausweisen wollen. Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilte eine Ausnahmegenehmigung unter Auflagen. Dagegen klagte der hessische Landesverband des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Der VGH gab der Klage statt und stellte klar, dass Zielabweichungen nur nach sorgfältiger Prüfung der Umweltauswirkungen zulässig sind.

BUND: „Inflationäre Zielabweichungen“

Der Landesvorsitzende des BUND, Jörg Nitsch, begrüßte das Urteil: „Wer von den Zielen eines Regionalplans abweichen will, muss die Auswirkungen auf Umwelt und Natur sorgfältig prüfen.“ Er kritisierte, dass Zielabweichungen in Hessen in den vergangenen Jahren „inflationäre Ausmaße“ angenommen hätten und die bestehenden Regionalpläne zunehmend konterkarierten. Bei einem Bau des Logistikzentrums wären hochwertige und seltene Ackerböden verloren gegangen, zudem hätte sich der Bau negativ auf benachbarte Vogelschutzgebiete ausgewirkt.

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Rechtliche Konsequenzen

Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung kann jedoch Beschwerde eingelegt werden. Das Urteil hat Signalwirkung für ähnliche Vorhaben in Hessen, da es die hohen Hürden für Abweichungen vom Regionalplan betont.

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