Nach jahrelangen Verhandlungen hat die Europäische Union eine Einigung im Streit um Passagierrechte im Flugverkehr erzielt. Die bisherigen Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen bleiben erhalten, wie ein hochrangiger EU-Diplomat am Freitag mitteilte. Am Ende blieben nur kleinere Änderungen übrig – etwa die Pflicht für Fluggesellschaften, Preise standardmäßig „inklusive Handgepäck“ anzuzeigen.
Fluggastrechte gestärkt: Entschädigungen werden künftig transparenter
Fluggesellschaften müssen künftig Informationen zu Entschädigungen bereitstellen. Die EU will so dafür sorgen, dass mehr Passagiere ihren Anspruch geltend machen. Die neue Vorgabe werde Entschädigungen „für alle einfacher und effizienter machen“, betonte der deutsche Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP). Das EU-Parlament habe „erfolgreich Flugpassagierrechte verteidigt“, bekräftigte Oetjen.
Fluggesellschaften wird außerdem verboten, Eltern Gebühren dafür zu berechnen, dass sie Sitzplätze neben ihren Kindern bekommen. Namensfehler auf Tickets können künftig kostenlos korrigiert werden.
Hintergrund: Entschädigungen bei Verspätungen
Bei der Reform aus dem Jahr 2013 geht es um Entschädigungen, die Passagieren in der EU ab einer Verspätung von drei Stunden zustehen. Je nach Flugstrecke müssen die Fluggesellschaften eine Pauschale von 250, 400 oder 600 Euro zahlen. Eine Mehrheit der EU-Länder wollte Forderungen der Fluggesellschaften folgen und diese Ansprüche herunterschrauben, musste auf Druck des Europaparlaments nun aber davon abrücken.
Handgepäck-Regeln: Kostenloser kleiner Koffer scheitert im EU-Parlament
Abgeordnete des Europaparlaments hatten sich zusätzlich für neue Regeln beim Handgepäck eingesetzt. Sie wollten erreichen, dass Passagiere einen kleinen Koffer kostenlos mit an Bord nehmen können, konnten sich damit aber nicht durchsetzen. Die Passagiere können demnach nach wie vor entscheiden, ob sie kostenpflichtiges Handgepäck mitbuchen wollen, der Preis dafür soll aber transparenter dargestellt werden.
Die Reform muss am Montag noch von EU-Parlament und Mitgliedstaaten angenommen werden, dies gilt aber als Formalität. Nach Inkrafttreten der neuen Regeln haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, diese umzusetzen.



