EU-Parlament stimmt für Chatkontrolle: Scan-Erlaubnis rückt näher
EU-Parlament billigt Chatkontrolle: Scan-Erlaubnis näher

Das EU-Parlament hat den Weg für eine befristete Ausnahme von Datenschutzregeln freigemacht, die Unternehmen wie WhatsApp, Microsoft, Google und andere Messenger-Dienste ermächtigen soll, private Chats auf kinderpornografisches Material zu scannen. In einer chaotischen Abstimmung billigten die Abgeordneten grundsätzlich die Übergangsregelung, verlangten jedoch Änderungen am Vorschlag. Damit kann das Gesetzgebungsverfahren fortgesetzt werden.

Hintergrund: Worum es bei der Chatkontrolle geht

Die geplante Regelung soll es Plattformen ermöglichen, eine spezielle Ausnahme von den strengen EU-Datenschutzregeln zu erhalten, um Kindesmissbrauchsdarstellungen aufzuspüren. Eine solche Ausnahme war bereits im April ausgelaufen, nachdem das Europaparlament sie nicht unverändert verlängern wollte. Die neue Regelung soll zwar explizit kein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erlauben, die bei Diensten wie WhatsApp und Signal Standard ist. Sie erlaubt jedoch automatisierte Scans auf den Endgeräten – ein Verfahren, das Experten als „Client-Side Scanning“ bezeichnen.

Wo das Parlament Änderungen verlangt

Das Parlament lehnt große Teile des Vorschlags ab, insbesondere das Scannen von Inhalten vor der Verschlüsselung. Es fordert, dass auch unverschlüsselte Daten unberührt bleiben. Bevor Tech-Firmen Verdachtsfälle an Behörden weiterleiten, muss ein Mensch die Ergebnisse verifizieren, um Fehlalarme auszuschließen. Die Übergangsregelung soll bis April 2028 gelten. Bevor sie in Kraft treten kann, muss die EU-Kommission zu den Vorschlägen des Parlaments Stellung beziehen und der Rat der Mitgliedsländer abschließend zustimmen.

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Überraschende Wende: Wie es zu der erneuten Abstimmung kam

Eigentlich hatte sich eine Mehrheit der Abgeordneten vor über drei Monaten bereits gegen das Vorhaben gestellt. Doch EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola brachte das Thema durch ein unübliches Vorgehen wieder auf die Agenda. Anfang März vertrat eine Mehrheit noch die Position, dass Kontrollen nur bei konkreten Verdachtsfällen möglich sein sollten. Der Rat der Mitgliedsländer wollte diesen Einschränkungen jedoch nicht zustimmen, woraufhin Verhandlungen scheiterten. Auch Ende März änderte sich die Haltung des Parlaments nicht: Eine Mehrheit stimmte erneut gegen eine bedingungslose Verlängerung. Die Ausnahme lief aus, und den Online-Plattformen fehlte die Rechtsgrundlage für die Suche nach kinderpornografischem Material. Dies sorgte für Kritik von Ermittlern, Kinderschützern und Politikern. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem schweren „Rückschlag für den Schutz unserer Kinder“.

Zuletzt lag der Fokus auf Verhandlungen über eine dauerhafte Lösung. Mitte Juni gab Metsola der Debatte überraschend eine neue Richtung, als sie sich beim EU-Gipfel für eine erneute politische Einigung für eine Übergangslösung einsetzte. Daraufhin sprachen sich die EU-Staaten formell für die Verlängerung aus und ermöglichten dem Parlament eine dritte Abstimmung.

Scharfe Kritik am Verfahren und an Parlamentspräsidentin Metsola

Die Europäische Volkspartei (EVP), zu der auch CDU und CSU gehören, beantragte ein Eilverfahren, um noch vor der Sommerpause abzustimmen. Dieses Vorgehen ist unüblich und stieß auf scharfe Kritik. Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan sprach von einem „demokratischen Skandal“. Aus der Fraktion der Grünen hieß es, der Vorgang missbrauche ein Schlupfloch im Verfahren. Der Leiter der deutschen Grünen-Delegation, Erik Marquardt, ergänzte, Parlamentspräsidentin Metsola habe ihre Rolle massiv überschritten. Die Europaabgeordneten Martin Sonneborn und Sibylle Berg (beide Die Partei) bezeichneten das Eilverfahren in einem Brief an Metsola sogar als unzulässig.

In der Abstimmung stimmten 592 Abgeordnete über die Ablehnung der Verlängerung ab. 276 sprachen sich für einen Stopp aus, 286 dagegen, 30 enthielten sich. Das Parlament hat aktuell 719 Abgeordnete.

Ausblick: Was nach der Übergangsregelung kommen soll

Die EU strebt eine langfristige Lösung für die Frage an, was Online-Plattformen im Kampf gegen Kinderpornografie dürfen oder müssen. Der Rat der EU-Staaten und das Europäische Parlament verhandeln noch über den Gesetzestext. Erst wenn beide Institutionen eine Einigung finden, können die neuen Regeln in Kraft treten.

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