EU plant neues Meldeportal für Arbeitnehmerentsendungen
EU plant neues Meldeportal für Entsendungen

Die Entsendung von Arbeitnehmern in andere EU-Staaten soll durch ein neues zentrales Meldeportal deutlich einfacher werden. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter im Rat der Europäischen Union (EU) habe am Dienstag dem entsprechenden Verordnungstext zugestimmt, teilte das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mit.

Wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau

Die Einigung mit dem Europäischen Parlament gilt als wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau im Binnenmarkt. Bevor die EU-Kommission das Portal aufbauen kann, müssen das EU-Parlament und der Ministerrat der Einigung noch formal zustimmen.

Deutschland sei – nach Daten für 2023 – mit etwa 300.000 Entsendungen in andere EU-Staaten sowohl eines der Hauptentsendeländer als auch mit etwa 1,5 Millionen Entsendungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten eines der Hauptaufnahmeländer, erklärte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

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Zeitersparnis von 73 Prozent

Nach Berechnungen der EU-Kommission könne das neue Portal den Zeitaufwand für eine Entsendungsmeldung um durchschnittlich 73 Prozent reduzieren. Solche Meldungen dienen der Überwachung von Mindestarbeitsbedingungen wie Lohn und Arbeitsschutz, um Sozialdumping zu verhindern.

Das geplante Portal soll den Verwaltungsaufwand bei grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendungen reduzieren. Derzeit müssen Unternehmen für jede Entsendung separate Meldungen in den jeweiligen Mitgliedstaaten abgeben, was oft zeitaufwendig und fehleranfällig ist. Mit dem neuen zentralen System sollen alle erforderlichen Angaben an einer Stelle übermittelt werden können.

Die EU-Kommission erhofft sich davon nicht nur eine Entlastung der Unternehmen, sondern auch eine bessere Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsstandards. Das Portal soll zudem die Zusammenarbeit der nationalen Behörden erleichtern.

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