Die EU-Kommission wird voraussichtlich am Donnerstag bekannt geben, dass sie die Cloud-Geschäfte der US-Technologiekonzerne Amazon und Microsoft vorläufig unter den Digital Markets Act (DMA) regulieren will. Das berichtet das Handelsblatt exklusiv unter Berufung auf Kommissionskreise. Erstmals würde der DMA damit auch für das Cloud-Geschäft gelten, bei Amazon also für die Tochter Amazon Web Services (AWS).
Gatekeeper-Status für Amazon und Microsoft
Die EU-Kommission beabsichtigt, beide Konzerne als sogenannte Gatekeeper einzustufen. Dies bedeutet, dass sie über eine besonders große Marktmacht und erheblichen Einfluss auf den Binnenmarkt verfügen. Als Gatekeeper unterliegen sie strengen Auflagen des DMA. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des globalen Jahresumsatzes. Die Unternehmen haben nun Zeit, Stellung zu nehmen. Eine endgültige Entscheidung wird für November erwartet.
Bereits bestehende DMA-Regulierung
Amazon und Microsoft sind bereits mit mehreren ihrer Dienste unter dem DMA reguliert. Im Cloud-Geschäft stellen Anbieter wie AWS und Microsoft Azure Rechenleistung, Speicher oder Software über das Internet bereit. Die genauen Auflagen für die Cloud-Dienste sind derzeit noch unklar. Die EU-Kommission wollte sich auf Anfrage zunächst nicht äußern.



