Die Europäische Union hat ihre sogenannte „Schwarze Liste“ für Fluggesellschaften erneut überarbeitet. Diese Liste umfasst Airlines, die nicht alle erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllen und daher den EU-Luftraum nicht oder nur eingeschränkt nutzen dürfen. Für viele Urlauber ist diese Liste ein wichtiges Signal, um sich über die Sicherheit von Fluggesellschaften zu informieren.
Neue Airline auf der Liste: Air Express Algeria
Seit dem 9. Juni 2026 steht die algerische Fluggesellschaft Air Express Algeria auf der schwarzen Liste. Die EU-Kommission begründet diesen Schritt mit schwerwiegenden Sicherheitsmängeln, die bei Überprüfungen durch EU-Flugsicherheitsexperten festgestellt wurden. Konkret wurden Mängel bei der Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards durch die Fluggesellschaft beanstandet.
Umfang der aktuellen Liste
Die EU-Flugsicherheitsliste, die seit 2006 existiert, umfasst derzeit 154 Fluggesellschaften. Davon sind 126 Airlines aus 16 Ländern von einem vollständigen Flugbetriebsverbot betroffen, das auch Überflüge einschließt. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Afghanistan, Armenien, die Republik Kongo, die Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Äquatorialguinea, Eritrea, Liberia, Libyen, Nepal, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Sudan, Suriname und Tansania. Auch Fluggesellschaften aus Angola dürfen mit zwei Ausnahmen nicht in der EU fliegen. Hinzu kommen 22 russische Airlines sowie sechs Fluggesellschaften aus Venezuela, Simbabwe, Iran, Irak und nun auch Algerien.
Unterschied zwischen Verbot und Einschränkungen
Nicht jede Airline auf der Liste ist komplett ausgeschlossen. Die „EU Air Safety List“ unterscheidet zwischen Fluggesellschaften mit vollständigem Flugverbot und solchen mit Einschränkungen. So stehen auch Iran Air und die nordkoreanische Air Koryo auf der Liste, dürfen jedoch mit bestimmten Flugzeugtypen nach Europa fliegen. Für Reisende ist die Liste ein wichtiger Anhaltspunkt. Luftfahrtexperte Cord Schellenberg empfiehlt, Airlines auf der schwarzen Liste niemals zu nutzen.
Positive Nachricht: Kirgisistan von der Liste gestrichen
Neben dem neuen Flugverbot gibt es auch gute Nachrichten. Sämtliche zertifizierten Fluggesellschaften aus Kirgisistan wurden von der Liste gestrichen. Damit dürfen sie ab sofort wieder über und in der Europäischen Union fliegen. Die EU-Kommission wertet dies als Erfolg langjähriger Reformen in dem zentralasiatischen Land.
Wie die Liste erstellt wird
Die schwarze Liste wird regelmäßig von der Europäischen Kommission aktualisiert. Unterstützt wird sie dabei vom EU-Flugsicherheitsausschuss sowie von Experten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Nach der Erstellung wird die Liste dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union vorgestellt. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt wird sie verbindlich. Für die Bewertung greifen die Behörden auf zahlreiche Quellen zurück, darunter die ICAO, die US-Luftfahrtbehörde FAA, die EASA, das Programm zur Sicherheitsbewertung ausländischer Luftfahrzeuge (SAFA), Genehmigungen für Betreiber aus Drittländern (TCO) sowie Informationen der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission.
Kriterien für die Aufnahme
Luftfahrtexperte Cord Schellenberg erklärte, dass sowohl die Sicherheitsstandards eines Landes als auch die einer einzelnen Fluggesellschaft entscheidend seien. Zu den Kriterien zählen die Verlässlichkeit der nationalen Luftverkehrsbehörde, die allgemeine Flugsicherheit eines Landes, technische Standards der Airline und ihrer Wartungsbetriebe sowie der Ausbildungsstand von Besatzungen, Ingenieuren und Technikern. Auch die finanzielle Ausstattung einer Fluggesellschaft, der Zustand ihrer Flotte, unklare Eigentumsverhältnisse oder Verwicklungen in Straftaten können eine Rolle spielen.



