Ein einziges Wort in den Versicherungsbedingungen hat die Nord Stream AG rund 580 Millionen Euro gekostet. Ein Londoner Gericht entschied, dass die Versicherer nicht für die Schäden an der zerstörten Ostseepipeline aufkommen müssen. Grund ist die Auslegung des Begriffs „Kriegshandlung“ im Versicherungsvertrag.
Hintergrund des Urteils
Vor knapp vier Jahren, im September 2022, sprengte ein ukrainisches Kommando Teile der Pipeline Nord Stream 1 und 2 in der Ostsee. Die Explosionen verursachten massive Schäden an den Röhren, die Erdgas von Russland nach Deutschland transportieren sollten. Die Nord Stream AG, die Betreibergesellschaft, forderte daraufhin von ihren Versicherern eine Entschädigung von rund 580 Millionen Euro.
Die Versicherer lehnten die Zahlung jedoch ab. Sie beriefen sich auf eine Klausel, die Kriegshandlungen vom Versicherungsschutz ausschließt. Das Londoner Gericht gab ihnen nun recht. Es urteilte, dass die Sprengung als Kriegshandlung im Sinne des Völkerrechts zu werten sei, auch wenn sie nicht von einem Staat offiziell erklärt wurde.
Die entscheidende Klausel
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Definition des Begriffs „Krieg“. Die Versicherungspolice der Nord Stream AG enthielt eine Ausschlussklausel für Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg oder ähnliche Ereignisse. Die Richter in London entschieden, dass die gezielte Zerstörung einer kritischen Infrastruktur durch ein militärisches Kommando als Kriegshandlung einzustufen sei.
„Die Handlungen des ukrainischen Kommandos waren Teil eines bewaffneten Konflikts und daher vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“, erklärte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. „Es spielt keine Rolle, ob der Konflikt offiziell als Krieg deklariert wurde.“
Folgen für die Nord Stream AG
Für die Nord Stream AG bedeutet das Urteil einen finanziellen Verlust in Milliardenhöhe. Die Pipeline ist seit der Zerstörung nicht mehr funktionsfähig und eine Reparatur wäre teuer. Das Unternehmen muss nun selbst für die Kosten aufkommen oder andere rechtliche Schritte prüfen.
Experten sehen in dem Urteil einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle. „Versicherer werden sich in Zukunft häufiger auf Kriegsklauseln berufen, wenn es um Schäden in Konfliktregionen geht“, sagte ein Versicherungsexperte gegenüber dem SPIEGEL. „Das könnte die Kosten für Unternehmen erhöhen, die in Krisengebieten investieren.“
Politische Reaktionen
Das Urteil sorgte auch politisch für Diskussionen. In Deutschland forderten einige Politiker, die Bundesregierung solle sich für die Nord Stream AG einsetzen. „Es kann nicht sein, dass ein deutsches Unternehmen auf den Kosten sitzen bleibt, während die Täter ungestraft davonkommen“, sagte ein Bundestagsabgeordneter.
Die Versicherer hingegen begrüßten die Entscheidung. „Das Gericht hat klargestellt, dass Versicherungen nicht für die Folgen von Kriegshandlungen haften müssen“, sagte ein Sprecher eines beteiligten Versicherungskonzerns. „Das ist ein wichtiges Signal für die gesamte Branche.“
Ausblick
Die Nord Stream AG kann gegen das Urteil noch in Berufung gehen. Ob das Unternehmen diesen Schritt gehen wird, ist noch unklar. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre es einer der teuersten Versicherungsfälle der deutschen Wirtschaftsgeschichte.



