EU-Fluggastrechte: Das ändert sich für Reisende 2027
EU-Fluggastrechte: Das ändert sich für Reisende 2027

EU-Fluggastrechte-Reform: Was Reisende ab 2027 erwartet

Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich Vertreter des Europaparlaments und der EU-Staaten auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt. Für Reisende fällt das Ergebnis besser aus als befürchtet. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Entschädigung bei Verspätung bleibt erhalten

Entgegen den Forderungen einiger EU-Staaten bleiben die Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen unverändert. Ab drei Stunden Verspätung haben Passagiere weiterhin Anspruch auf gestaffelte Zahlungen: 250 Euro bei Flügen bis 1500 Kilometer, 400 Euro bis 3500 Kilometer und 600 Euro bei längeren Strecken innerhalb der EU. Voraussetzung ist, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Die Reform definiert nun klar, was als außergewöhnlicher Umstand gilt – etwa Blitzschlag, Vogelschlag oder Extremwetter. Bisher mussten diese durch Gerichtsurteile geklärt werden. Verbraucherschützer begrüßen diese Transparenz.

Neue Pflichten für Airlines

Fluggesellschaften müssen künftig bei Verspätungen innerhalb von 96 Stunden schriftlich über die Rechte der Passagiere informieren. Zudem müssen sie bei der Flugsuche standardmäßig den Preis inklusive Handgepäck anzeigen, um den Preisvergleich zu erleichtern. Kinder dürfen künftig kostenlos neben ihren Eltern sitzen, ebenso Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Schreibfehler in Namen müssen kostenlos korrigiert werden. Musiker können ihre Instrumente mit an Bord nehmen.

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Keine Änderung beim Handgepäck

Ursprünglich wollte das Europaparlament, dass jedes Handgepäckstück kostenlos mitgenommen werden kann. Dies setzte sich nicht durch. Allerdings müssen Airlines den Preis mit Handgepäck anzeigen. Verbraucherschützer werten dies als Erfolg, da versteckte Kosten vermieden werden.

Zeitplan für die Umsetzung

Die Einigung wird voraussichtlich im Laufe des Montags von den EU-Abgeordneten angenommen. Die formelle Bestätigung durch den Rat und das Parlament gilt als Formsache. Airlines haben dann zwölf Monate Zeit, die neuen Regeln umzusetzen. Somit gelten die Änderungen ab der Sommersaison 2027, etwa ab Mitte Juni. In diesem Sommer bleiben die bisherigen EU-Fluggastrechte bestehen.

Verbraucherschützer und Europaabgeordnete loben die Einigung als großen Erfolg für Passagiere. Insbesondere die Beibehaltung der Entschädigungssummen und die verbesserte Transparenz werden positiv hervorgehoben.

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