Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, der es wehrfähigen ukrainischen Männern künftig erschweren soll, vor dem Kriegsdienst in die EU zu fliehen. Konkret sollen ukrainische Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren, die keine Ausreiseerlaubnis der Ukraine erhalten, von den vereinfachten Aufnahmeregeln für Kriegsflüchtlinge ausgenommen werden. Stattdessen müssten sie einen regulären Asylantrag stellen, was ihre Chancen auf Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis deutlich verringert.
Hintergrund des Vorschlags
Die Ukraine ist auf eine hohe Anzahl von Soldaten angewiesen, um sich gegen den russischen Angriffskrieg zu verteidigen. Nach Angaben von Präsident Wolodymyr Selenskyj mobilisiert das Land monatlich bis zu 34.000 Mann. Allerdings kann die Armee ihre Verluste aufgrund der hohen Zahl an Fahnenflüchtigen kaum ausgleichen. Verteidigungsminister Mychajlo Fedorow zufolge wird nach mehr als zwei Millionen Wehrpflichtigen gefahndet.
Die EU-Kommission folgt mit ihrem Vorstoß auch einer Bitte der ukrainischen Regierung. Der Vorschlag orientiert sich an den ukrainischen Ausreisebestimmungen: Männer zwischen 23 und 60 Jahren unterliegen einem Ausreiseverbot, eingezogen werden derzeit jedoch erst Wehrpflichtige ab 25 Jahren. Ausnahmen gelten für Väter von mindestens drei minderjährigen Kindern oder Personen, die aus gesundheitlichen Gründen vom Wehrdienst freigestellt sind – diese sollen auch in der EU berücksichtigt werden.
Unterstützung aus Deutschland
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte bereits Anfang des Monats seine Unterstützung für einen entsprechenden Vorschlag signalisiert. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich bereits im vergangenen Jahr deutlich positioniert und vom ukrainischen Präsidenten Selenskyj strengere Ausreisebestimmungen für junge Männer gefordert. „Ich habe ihn gebeten, dafür zu sorgen, dass diese jungen Männer im Land bleiben, weil sie im Land gebraucht werden und nicht in Deutschland“, sagte Merz.
Deutschland hat in der EU die meisten ukrainischen Flüchtlinge aufgenommen. Ende April fanden knapp 1,28 Millionen Menschen durch die vereinfachten Aufnahmeregeln Schutz, wie die Statistikbehörde Eurostat mitteilte. EU-weit profitierten 4,37 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge vom Schutzstatus.
Geltungsdauer und Verfahren
Die aktuellen EU-Regeln laufen noch bis zum 4. März 2027, könnten aber schon deutlich früher geändert werden. Die EU-Staaten müssen dem Vorschlag noch zustimmen, was nach einem Treffen der EU-Innenminister Anfang Juli als wahrscheinlich gilt. Die Neuregelung würde nur bei Männern Anwendung finden, die neu in die EU kommen.
Den Betroffenen bliebe das Recht auf einen Asylantrag und sogenannten subsidiären Schutz. Subsidiärer Schutz wird in Deutschland gewährt, wenn im Herkunftsland etwa wegen bewaffneter Konflikte ernsthafter Schaden droht. Allerdings sichert allein die Tatsache, dass jemand in der Ukraine zum Wehrdienst eingezogen und an die Front geschickt werden könnte, keinen Schutz in der Bundesrepublik. Für die Frage, ob subsidiärer Schutz gewährt wird, kommt es zum Zeitpunkt der Entscheidung darauf an, ob es inländische Fluchtalternativen gibt – etwa in eine Kleinstadt im Westen der Ukraine. Wer keinen positiven Asylbescheid bekommt, könnte abgeschoben werden.
Probleme bei der Rekrutierung
In der Ukraine stoßen Rekrutierungskommandos der Armee häufig auf Widerstand. Täglich werden in sozialen Netzwerken neue Videos von Zusammenstößen veröffentlicht, Rekrutierungsunwillige wehren sich zum Teil mit Waffengewalt. Zwangsrekrutierte werden in gefängnisartigen Einrichtungen festgehalten. Der Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments, Dmytro Lubinez, berichtet regelmäßig über Todesfälle im Rahmen von Zwangsrekrutierungen. Ein kürzlicher Pressebericht deckte Fälle von Prügel, Folter und Quälereien rekrutierter Männer in einer Einheit auf.



