Intensivtäter gewinnt vor Gericht: Flüchtlingsstatus wiederhergestellt
Intensivtäter gewinnt: Flüchtlingsstatus wiederhergestellt

Ein verurteilter Intensivtäter, der im Gefängnis Affären mit zwei Mitarbeiterinnen hatte, hat vor Gericht seinen Flüchtlingsstatus zurückerhalten. Das Verwaltungsgericht kassierte den Entzug des Status, obwohl ein früheres Gutachten ein sehr hohes Rückfallrisiko sah. Besonders brisant: Ausgerechnet seine frühere Abteilungsleiterin aus der JVA spielt heute eine entscheidende Rolle in seinem Leben und in der Bewertung durch das Gericht.

Hintergrund des Falls

Der Mann, bekannt als „Knast-Casanova von Schleswig“, war wegen mehrerer Straftaten verurteilt worden. Während seiner Haftzeit soll er sexuelle Beziehungen zu zwei Mitarbeiterinnen der Justizvollzugsanstalt (JVA) gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Bestechung, da die Beziehungen als Vorteilsnahme gewertet wurden. Die Bundesrepublik entzog ihm daraufhin den Flüchtlingsstatus, den er zuvor aufgrund politischer Verfolgung erhalten hatte.

Gerichtsentscheidung und Begründung

Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass der Entzug rechtswidrig war. Der Richter argumentierte, dass die sexuellen Beziehungen nicht als Straftat im Sinne des Asylrechts gewertet werden könnten. Zudem sei das Rückfallrisiko nicht ausreichend belegt. „Die bloße Möglichkeit einer erneuten Straftat reicht nicht aus, um den Flüchtlingsstatus zu entziehen“, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Ein neues Gutachten, das die Abteilungsleiterin erstellte, kam zu dem Schluss, dass der Mann keine Gefahr mehr darstelle.

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Rolle der ehemaligen Abteilungsleiterin

Besonders brisant: Die frühere Abteilungsleiterin der JVA, die selbst in die Affären verwickelt gewesen sein soll, erstellte ein Gutachten, das dem Intensivtäter ein positives Sozialverhalten bescheinigte. Das Gericht stützte sich maßgeblich auf dieses Gutachten. Kritiker sehen darin einen Interessenkonflikt, da die Abteilungsleiterin mittlerweile eine persönliche Beziehung zu dem Mann führt. Das Gericht wies diese Bedenken jedoch zurück und betonte die fachliche Qualifikation der Gutachterin.

Reaktionen und Ausblick

Die Bundesrepublik prüft derzeit, ob sie in Berufung geht. Der Anwalt des Intensivtäters zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Mein Mandant hat ein Recht auf Schutz, solange keine konkrete Gefahr besteht“, sagte er. Der Mann selbst lebt mittlerweile in einer eigenen Wohnung und steht unter Bewährung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter wegen Bestechung gegen die beiden Mitarbeiterinnen. Der Fall zeigt erneut die Schwierigkeiten im Umgang mit Intensivtätern und dem Flüchtlingsrecht.

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