Der Kiefernprozessionsspinner breitet sich in Brandenburg weiter aus. Das Umweltministerium des Landes bestätigte auf Anfrage eine Zunahme der Vorkommen im Vergleich zu den Vorjahren. Wie der bekanntere Eichenprozessionsspinner profitiert auch der Kiefernprozessionsspinner von trockenem und warmem Wetter. Seine giftigen Härchen können beim Menschen allergische Reaktionen wie Hautausschläge und Atemwegsbeschwerden hervorrufen.
Vorkommen und Schwerpunkte in Brandenburg
Die Nester des Kiefernprozessionsspinners sind kleiner und weniger auffällig als die des Eichenprozessionsspinners. Nach Angaben des Umweltministeriums ist der Befall von Kiefern in Brandenburg insgesamt weniger intensiv. Dennoch gibt es regionale Schwerpunkte, vor allem in Südbrandenburg: in der Region Cottbus sowie im Fläming. Auch der Landkreis Ostprignitz-Ruppin meldete Vorkommen. Die Nester seien meist weniger problematisch, weil Kiefern seltener in Wohnsiedlungen und weiter entfernt von Schulen und Kitas zu finden seien, so das Ministerium.
Gefahren für Mensch und Tier
Die Brennhaare der Raupen können auch nach der Verpuppung, die inzwischen begonnen hat, an den Kiefern oder am Boden verbleiben. Besonders gefährdet sind laut Landkreis Ostprignitz-Ruppin Menschen mit allergischem Asthma und anderen Allergieerkrankungen sowie Patienten mit Erkrankungen von Lunge und Atemwegen. Auch Haustiere, insbesondere Hunde, sind gefährdet: Die Brennhaare verteilen sich am Boden, und durch Schnüffeln können große Mengen in die oberen Atemwege der Tiere gelangen.
Symptome und Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Kontakt mit den Brennhaaren kommt es häufig zur sogenannten Raupendermatitis. Diese äußert sich durch stark juckenden Ausschlag, rote Pusteln, Quaddeln und schmerzhafte Hautrötungen. Auch Bindehautentzündungen mit Rötung, Schwellung und Lichtempfindlichkeit der Augen sind möglich. Das Gesundheitsamt des Kreises Ostprignitz-Ruppin rät, betroffene Hautstellen gründlich mit viel Wasser abzuspülen. Brennhaare können vorsichtig mit Klebeband von der Haut abgezogen werden. Kleidung sollte außerhalb der Wohnung gewechselt und bei mindestens 60 Grad gewaschen werden. Kühlende Umschläge können die Beschwerden lindern.
Wann zum Arzt oder Rettungsdienst?
Wenn größere Hautareale betroffen sind – etwa mehr als die Hälfte eines Armes oder Beines, Brust oder Rücken – und sich die Beschwerden nicht lindern lassen, wird ein Arztbesuch empfohlen. Bei schweren Symptomen wie Atemnot, Schwellungen der Schleimhäute, Schwindel, Übelkeit und Benommenheit sollte sofort der Rettungsdienst verständigt werden. Auch Entzündungen der Augen sollte umgehend ein Arzt untersuchen. Das Gesundheitsamt warnt: „Keinesfalls die Augen reiben, denn dadurch gelangen die Haare noch tiefer ins Gewebe.“



