Ein französisches Berufungsgericht hat am Dienstag die Verurteilung der rechtspopulistischen Politikerin Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt. Die ursprünglich fünfjährige Sperre für politische Ämter wurde jedoch auf drei Jahre verkürzt. Dadurch könnte Le Pen bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten, da die Sperre dann abgelaufen wäre.
Urteil bestätigt, Strafe gemildert
Das Gericht in Paris befand Le Pen der Veruntreuung von EU-Mitteln für schuldig, die sie zur Finanzierung ihrer Partei Rassemblement National (früher Front National) verwendet hatte. Die ursprüngliche Strafe von fünf Jahren Amtsenthebung wurde auf drei Jahre reduziert. Le Pen zeigte sich erleichtert über die Verkürzung, betonte jedoch, dass sie weiterhin ihre Unschuld beteuere und Rechtsmittel prüfe.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Bestätigung des ursprünglichen Urteils plädiert. Die Verteidigung argumentierte, dass die Sperre unverhältnismäßig sei und Le Pens politische Karriere beenden würde. Das Gericht folgte diesem Argument teilweise.
Auswirkungen auf die Präsidentschaftswahl 2027
Die Entscheidung des Berufungsgerichts könnte erhebliche Auswirkungen auf die französische Politik haben. Le Pen, die bei den letzten beiden Präsidentschaftswahlen jeweils in der Stichwahl gegen Emmanuel Macron antrat, gilt als aussichtsreiche Kandidatin für 2027. Mit der Verkürzung der Ämtersperre kann sie nun offiziell ihre Kandidatur vorbereiten.
Politische Analysten sehen in dem Urteil eine Stärkung von Le Pens Position innerhalb des rechten Lagers. „Dieses Urteil ermöglicht es Le Pen, sich als Opfer eines politisch motivierten Justizsystems zu inszenieren“, sagte der Politikwissenschaftler Jean-Yves Camus. „Gleichzeitig kann sie nun ihre Kampagne für 2027 starten.“
Reaktionen aus Politik und Justiz
Die französische Regierung äußerte sich zurückhaltend. Ein Sprecher des Justizministeriums betonte die Unabhängigkeit der Justiz und kommentierte das Urteil nicht direkt. Oppositionspolitiker kritisierten die Entscheidung jedoch scharf. Der sozialistische Abgeordnete Boris Vallaud sagte: „Dies ist ein gefährliches Signal. Wer EU-Gelder veruntreut, sollte nicht für das höchste Staatsamt kandidieren dürfen.“
Le Pen selbst erklärte in einer ersten Stellungnahme: „Ich nehme dieses Urteil zur Kenntnis, aber ich gebe nicht auf. Der Kampf für die Freiheit der Franzosen geht weiter.“ Ihre Anwälte kündigten an, eine Revision vor dem Kassationsgerichtshof zu prüfen.
Hintergrund: Der Fall um EU-Gelder
Der Fall betrifft die Verwendung von EU-Parlamentsgeldern, die Le Pen und andere Mitglieder ihrer Partei zwischen 2004 und 2016 für die Bezahlung von Mitarbeitern verwendet haben sollen, die tatsächlich für die Partei arbeiteten. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits früher festgestellt, dass solche Mittel nicht für nationale Parteiarbeit verwendet werden dürfen. Le Pen bestritt stets die Vorwürfe und sprach von einer politisch motivierten Kampagne.
Das ursprüngliche Urteil vom März 2025 hatte Le Pen zu vier Jahren Haft (davon zwei auf Bewährung) und einer fünfjährigen Ämtersperre verurteilt. Die Haftstrafe wurde vom Berufungsgericht nicht verändert, da Le Pen diese bereits teilweise verbüßt hat.



