CSD-Anschlag in Berlin: Was über den mutmaßlichen Täter Abdul B. bekannt ist
CSD-Anschlag Berlin: Abdul B. – Täterprofil

Die Tat

Am Samstagabend steuerte Abdul B. einen weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg nahe der Lennéstraße in Berlin, in eine Menschenmenge am Rande des Christopher Street Day (CSD). Dabei erfasste er mehrere Personen, bis das Fahrzeug gegen einen Baum prallte. Laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verließ der Täter das Auto und griff anschließend mutmaßlich mit einer Machete Passanten an.

Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die Polizei teilte am Sonntagnachmittag mit, dass sich die lebensbedrohlich Verletzten inzwischen nicht mehr in Lebensgefahr befänden.

Der Verdächtige

Abdul B. wurde nach Angaben von Innenminister Dobrindt im Jahr 2005 in Berlin geboren und wuchs dort auf. Der 21-Jährige war deutscher Staatsbürger mit libanesischen Wurzeln; seine Mutter wurde 2002 in Deutschland eingebürgert. Er bewohnte eine Wohnung in Berlin-Schöneberg, die bereits Anfang Juli von Beamten durchsucht worden war. Abdul B. hatte zudem Familie in Berlin.

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Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) schilderte Abdul B. als einen Menschen, der auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht habe. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran“, ergänzte Mücke.

Seine Radikalisierung und kriminelle Vergangenheit

Den Ermittlungsbehörden zufolge hatte sich Abdul B. radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an. Bereits 2022 wurde er von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt. Im Jahr 2025 unternahm er mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.

Zunächst versuchte er erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte. Am 24. Juli 2025 wurde er im Libanon festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Ein Militärgericht verurteilte ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft. Nach der Haftentlassung kehrte Abdul B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurück und wurde noch am Flughafen BER erneut festgenommen, woraufhin eine monatelange Untersuchungshaft folgte.

Am 12. Mai 2026 verurteilte ihn ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“. Das Gericht hob einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, sodass die Verurteilung nicht rechtskräftig wurde.

Der Tod von Abdul B.

Am Sonntagabend gegen 18 Uhr wurde Abdul B. in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau von der Polizei ausfindig gemacht und isoliert. Der geplante Zugriff zur Festnahme endete tödlich: Laut Polizei lief Abdul B. mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zu, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen. Trotz sofortiger Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr verstarb er noch am Einsatzort. Die Leiche wurde nach der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.

Offene Fragen

Die konkrete Motivlage ist noch nicht abschließend geklärt. Laut Innenministerium deutet zwar alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin, doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat bleibt unklar. Auch der genaue Tatablauf im Detail ist noch offen, ebenso wie die Anzahl der Schüsse, die das SEK auf den Verdächtigen abfeuerte.

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