Ein Attentäter kommt mit Bewährung davon – dann tötet er
Wenige Monate vor dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) wurde Abdul Ballout vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt – auf sogenannte Vorbewährung. Das bedeutete: Stellte er sich sechs Monate gut, müsste er nicht ins Gefängnis. Der Islamist, der seit Jahren in der Berliner Islamistenszene aktiv war, wollte zum Islamischen Staat (IS) ausreisen. Das Gericht sah darin allerdings keine unmittelbare Gefahr für die Öffentlichkeit. Im Urteil hieß es, der Angeklagte habe seine Ausreise „dilettantisch“ geplant und sei daher „weit entfernt“ von einer Gefahr gewesen.
Diese Einschätzung erwies sich als fatal. Am späten Samstagabend fuhr Abdul Ballout mit einem Fahrzeug in eine Menschenmenge entlang der CSD-Route. Eine Frau starb, mehrere Menschen wurden schwer verletzt. Die Tat wirft nun grundlegende Fragen auf: Wie konnte ein als islamistisch bekannter junger Mann, der bereits mehrfach aufgefallen war, eine solche Tat begehen, obwohl er unter Justizaufsicht stand?
Scharfe Kritik an der Justiz – Forderungen aus der Union
Unmittelbar nach dem Anschlag formierte sich laute Kritik, insbesondere an der Justiz. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nannte den Umgang mit Ballout „im Ergebnis auf jeden Fall eine Katastrophe“. Unionspolitiker Günter Krings forderte eine Reihe von Verschärfungen: „Höheres Strafmaß bei Gewalttaten auch von Personen unter 21 Jahren, stärkere Anwendung von Sicherungsverwahrung, konsequentere Verhängung von Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft sowie strengere Regeln bei der Einbürgerung.“ Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte an: „Wir werden mit Besonnenheit, aber auch mit Entschlossenheit reagieren müssen.“
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) äußerte sich ebenfalls kritisch: „Dass man in diesem Maße der Gefährdung, die hier auch vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar.“ Konkrete politische Schritte kündigte Dobrindt jedoch nicht an; er will zunächst die Auswertungen des Falls abwarten.
Verteidigung der Justiz – Hinweis auf altes Strafrecht
Der Sprecher von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verwies darauf, dass das Strafrecht zur Verfolgung von Terrorismus erst im April verschärft worden sei. Der mutmaßliche CSD-Attentäter sei jedoch nach altem Strafrecht verurteilt worden, was zeige, dass es dort keine Lücken gegeben habe. Hubig selbst betonte, der Täter sei nach altem Recht verurteilt worden. Die Kritik an der Bewährungsstrafe bleibe dennoch bestehen.
Ballouts Radikalisierung und die Rolle der Sicherheitsbehörden
Abdul Ballout war bereits als Teenager in der islamistischen Szene Berlins aufgefallen und hatte sich weiter radikalisiert. Er versuchte, zum IS nach Syrien auszureisen, scheiterte und kam in Haft. Noch aus der Haft heraus soll er weiter „missioniert“ haben, wie aus Ermittlerkreisen bekannt wurde. Im Prozess sahen die Richter offenbar eine Distanzierung vom Terrorismus; auch Polizei und Sozialarbeiter erkannten keine Hinweise auf bevorstehende Gewalttaten. Dennoch warnen Experten davor, die Gefahr von „Dilettanten“ zu unterschätzen, wie sie der IS gezielt anspricht: junge Männer mit wenig Geld und ohne Ausbildung in Terrorcamps, die mit Alltagswaffen wie Messern oder gemieteten Autos zuschlagen.
Die Sicherheitsbehörden haben in den vergangenen Jahren personell und technisch aufgerüstet, können IP-Adressen speichern und digitale Werkzeuge nutzen. Laut eigenen Angaben gelang es ihnen, in den letzten zehn Jahren fast 30 islamistische Anschläge zu verhindern. Der Innenexperte der Grünen, Konstantin von Notz, warnte dennoch vor „völlig unausgegorenen politischen Forderungen“ und plädierte für eine „gründliche Aufklärung“ der Tat.
Jugendstrafrecht im Fokus – Studie zu Jugendgewalt
Im Zentrum der politischen Debatte steht auch das Jugendstrafrecht. Ballout war zum Tatzeitpunkt 21 Jahre alt, aber das Gericht sah offenbar eine Entwicklungsverzögerung, weshalb Jugendstrafrecht angewendet wurde. Dieses stellt nicht die Haft in den Vordergrund, sondern erzieherische Sanktionen wie enge Betreuung durch Bewährungshelfer und psychische Betreuung. Die Richter haben dabei große Spielräume – die in diesem Fall fatale Folgen hatten, da sie die Gefährlichkeit Ballouts falsch einschätzten.
Schon vor dem Anschlag diskutierte die Politik über den Umgang mit gewalttätigen Jugendlichen, da die Zahl immer jüngerer Täter Polizei und Justiz beunruhigt. Das Bundesjustizministerium hat eine Studie in Auftrag gegeben, die die Folgen wachsender Jugendgewalt für das Strafrecht untersucht. Erste Ergebnisse werden im kommenden Jahr erwartet. Eine Forderung aus der Union ist, die Strafmündigkeit in bestimmten Fällen nicht erst ab 14 Jahren gelten zu lassen. Kriminologen bezweifeln jedoch die Wirksamkeit: Ein Jugendlicher denke selten über Strafmaß nach; wirksamer sei ein zügiges Urteil in zeitlicher Nähe zur Tat.



