Observation von Maddie-Verdächtigem Christian B. nicht verlängert
Maddie-Verdächtiger: Observation nicht verlängert

Die Polizei in Kiel hat beim Amtsgericht Beschwerde eingelegt, nachdem der Observationsbeschluss für den deutschen Verdächtigen im Fall der 2007 verschwundenen Madeleine (Maddie) McCann nicht verlängert wurde. Das teilte die Polizeidirektion in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt am Mittwoch mit. Eine Entscheidung über die Beschwerde steht noch aus.

Observation läuft noch bis zum 12. Juli

Nach Angaben einer Polizeisprecherin ist die Observation von Christian B. bis zum 12. Juli um 00.00 Uhr bewilligt und findet bis dahin weiter statt. Eine neuerliche Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus wurde abgelehnt. Zu den Gründen machte die Sprecherin keine Angaben. Nicht betroffen sind demnach Anordnungen im Rahmen der gerichtlichen Führungsaufsicht, die unter anderem vorsehen, dass B. eine elektronische Fußfessel zur Aufenthaltsbestimmung tragen muss. Zu Einzelheiten der polizeilichen Observationsmaßnahmen äußerte sich die Sprecherin aus einsatztaktischen Gründen nicht.

Hintergrund: Christian B. und der Fall Maddie

Der wegen Sexualdelikten mehrfach vorbestrafte Mann war im September aus einer Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen entlassen worden, nachdem er eine siebenjährige Gefängnisstrafe unter anderem wegen Vergewaltigung verbüßt hatte. Mit dem Fall Maddie hatte dies nichts zu tun. Inzwischen wohnt er in einer städtischen Unterkunft in Kiel.

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Ein Gerichtsgutachter sieht bei B. eine große Gefahr weiterer Straftaten. Derzeit gibt es jedoch keine rechtliche Grundlage für freiheitsentziehende Maßnahmen. Im Rahmen der Führungsaufsicht wurden ihm Weisungen erteilt, die die Rückfallgefahr mindern sollen. Dazu gehören regelmäßige Kontakte zu einem Bewährungshelfer und das Tragen der Fußfessel.

Die Polizeidirektion Kiel erklärte, sie stehe im engen Austausch mit allen beteiligten Institutionen und erfülle ihre Aufgaben zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Für die Beschwerde ist das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht in Schleswig zuständig.

Proteste und Unterbringungsprobleme

Medienberichten zufolge kam es wiederholt zu Anwohnerprotesten, sobald die Anwesenheit von B. bekannt wurde. Unterbringungen in einer Unterkunft in Neumünster sowie in einem Hotel in Kiel scheiterten deshalb. B. war zeitweise obdachlos und lebte in einer Grünanlage in Kiel, wo er rund um die Uhr von Polizisten begleitet und überwacht wurde.

Ermittlungen im Fall Maddie

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stuft B. als Verdächtigen im Fall der verschwundenen Maddie ein, was sie 2020 bekannt gab. Eine Anklage wurde bislang nicht erhoben. Maddie war im Mai 2007 aus einer Ferienwohnung in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem nahe gelegenen Restaurant aßen. Trotz jahrelanger Suche fehlt von ihr jede Spur, der Fall sorgt seit jeher für großes Medieninteresse.

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