Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat ein Burkini-Verbot in einem Hotelpool als Diskriminierung eingestuft und die gegen die Hotelmanager verhängten Geldstrafen bestätigt. Die beiden Manager eines Hotels im Bundesland Salzburg hatten zwei österreichischen Musliminnen verboten, mit Ganzkörper-Schwimmanzügen in die Wasserbecken zu gehen. Als Begründung führten sie zunächst hygienische Gründe an, die jedoch laut Gericht nicht belegt werden konnten.
Urteil bestätigt: 100 Euro Strafe pro Manager
Die Bezirksbehörde hatte die Geschäftsführerin und den Geschäftsführer des Hotels zu Verwaltungsstrafen von jeweils 100 Euro verurteilt. Das Landesverwaltungsgericht wies ihre Berufungen gegen diese Strafen nun ab. In der Urteilsbegründung heißt es, die beiden hätten die zwei muslimischen Frauen aufgrund ihrer Religion benachteiligt. Zudem habe der Hotelmanager den Frauen erklärt, dass man sich anzupassen habe und „mit Burkini vielleicht in Saudi-Arabien schwimmen kann“, aber nicht in Österreich.
Betroffene Frau spricht von tiefer Demütigung
Eine der beiden betroffenen Frauen betonte gegenüber den „Salzburger Nachrichten“, dass Menschen ihre Körper aus gesundheitlichen, kulturellen, religiösen oder persönlichen Gründen bedeckten. Sie sagte: „Diese Menschen erleben es als tiefe Demütigung, wenn sie gezwungen werden, sich auszuziehen, obwohl dadurch niemandem ein Schaden entsteht.“ Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) erklärte, dass Burkinis bislang nicht als Problem aufgetreten seien. Ein ÖHV-Sprecher sagte der dpa, der Richterspruch sei zwar eine Einzelfallentscheidung, schaffe aber Klarheit im Umgang mit solchen Fällen.
Rechtsmittel noch möglich
Gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts können die Hotelmanager noch vor dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof Berufung einlegen. Der Fall hatte in Österreich für Aufsehen gesorgt und wirft grundsätzliche Fragen zur Religionsfreiheit und zu Hausregeln in Hotels auf.



