Gericht bestätigt: Burkini-Verbot in Hotelpool ist Diskriminierung
Burkini-Verbot in Hotelpool ist Diskriminierung

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat ein Burkini-Verbot in einem Hotelpool als Diskriminierung eingestuft und die gegen die Hotelmanager verhängten Geldstrafen bestätigt. Die beiden Geschäftsführer eines Hotels im Bundesland Salzburg hatten zwei muslimischen Österreicherinnen verboten, mit Ganzkörper-Schwimmanzügen in die Wasserbecken zu gehen. Zur Begründung führten sie zunächst hygienische Gründe an, die jedoch laut Gericht nicht belegt wurden.

Urteil: Geldstrafen von je 100 Euro bleiben bestehen

Die Bezirksbehörde hatte die Hotelmanagerin und den Hotelmanager in erster Instanz zu Verwaltungsstrafen von je 100 Euro verurteilt. Das Landesverwaltungsgericht wies ihre Berufungen nun ab und bestätigte die Strafen. In der Urteilsbegründung heißt es, die beiden hätten die Frauen aufgrund ihrer Religion benachteiligt. Zudem sei den Gästen gesagt worden, man müsse sich anpassen, und „mit Burkini kann man vielleicht in Saudi-Arabien schwimmen, aber nicht in Österreich“.

Betroffene Frauen fühlten sich gedemütigt

Eine der beiden Frauen erklärte gegenüber den „Salzburger Nachrichten“, dass Menschen ihre Körper aus gesundheitlichen, kulturellen, religiösen oder persönlichen Gründen bedeckten. „Diese Menschen erleben es als tiefe Demütigung, wenn sie gezwungen werden, sich auszuziehen, obwohl dadurch niemandem ein Schaden entsteht.“ Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) teilte mit, dass Burkinis bislang nicht als Problem aufgetreten seien. Ein ÖHV-Sprecher sagte der dpa, der Richterspruch sei zwar eine Einzelfall-Entscheidung, schaffe aber Klarheit im Umgang mit solchen Fällen.

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Rechtsmittel noch möglich

Gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts können die Hotelmanager noch vor dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof Berufung einlegen. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, da er die Frage aufwirft, inwieweit religiöse Kleidungsvorschriften in öffentlichen Einrichtungen wie Hotelpools eingeschränkt werden dürfen.

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