Regierung beschließt Aktionsplan für höhere Tarifbindung
Aktionsplan für mehr Tarifbindung beschlossen

Mit erheblicher Verspätung hat das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch den von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorgelegten Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen verabschiedet. Der Plan enthält vier konkrete Maßnahmen, um die Tarifbindung in Deutschland wieder zu erhöhen. Aktuell werden nur noch 49 Prozent der Beschäftigten nach Tarif bezahlt – ein drastischer Rückgang gegenüber 79 Prozent im Jahr 1996. Nach der EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne sind alle Mitgliedstaaten mit einem Tarifbindungsgrad unter 80 Prozent verpflichtet, einen Aktionsplan vorzulegen. Die ursprüngliche Frist dafür war bereits Ende 2025 abgelaufen.

Verzögerung durch fehlenden Konsens

Grund für die Verzögerung war, dass die Gespräche mit Gewerkschaften und Arbeitgebern keinen Konsens brachten. Zudem konnten sich Arbeitsministerin Bas und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nicht einigen. Der nun vorgelegte Plan listet vier Maßnahmen auf, lässt jedoch offen, wie weit diese die Lücke von 31 Prozentpunkten zur EU-Vorgabe schließen sollen. Als einzige wirklich neue Initiative ist ein digitaler Zugang zu Betrieben für Gewerkschaften vorgesehen. Bisher haben Arbeitnehmervertreter zwar das Recht auf Zugang, aber nicht explizit in digitaler Form. Künftig soll ihnen dies die Mitgliederwerbung und Information erleichtern. Ein entsprechendes Gesetz soll im Laufe der Legislaturperiode folgen.

Maßnahmen im Detail

Der Aktionsplan führt auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wochenarbeitszeit als Maßnahme zur Stärkung der Tarifbindung auf – obwohl Gewerkschaften diese heftig bekämpfen. Unklar bleibt, inwieweit die Wochenarbeitszeit das Interesse an Tarifvereinbarungen steigern soll. Die weiteren Maßnahmen sind bereits beschlossen: Das wichtigste und umkämpfteste ist das am 1. Mai in Kraft getretene Bundestariftreuegesetz. Danach müssen Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes ab 50.000 Euro erhalten wollen, ihren Beschäftigten die einschlägigen Tarifbedingungen oder gleichwertige Bedingungen garantieren. Für Start-ups mit innovativen Leistungen gilt in den ersten vier Jahren nach Gründung eine höhere Schwelle von 100.000 Euro. Ob dies die Tarifbindung messbar steigert, bleibt offen – direkt verpflichtet werden nur Auftragnehmer des Bundes, nicht der gesamte Arbeitsmarkt.

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Seit dem 1. Januar 2026 ist zudem ein steuerlicher Bonus für Gewerkschaftsmitglieder in Kraft: Beiträge werden künftig zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Werbungskosten anerkannt. Bisher verfiel der Steuervorteil oft, weil der Pauschbetrag von 1.230 Euro schon ohne Gewerkschaftsbeitrag ausgeschöpft war. Das 2024 eingeführte Qualifizierungsgeld der Bundesagentur für Arbeit fördert Weiterbildung in Betrieben unter Transformationsdruck, setzt aber eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag voraus. Dieses Qualifizierungsgeld wird bisher allerdings kaum genutzt – auch wegen dieser Bedingungen. Auch die Klimaschutzverträge knüpfen Fördermittel an die Zusammenarbeit mit der zuständigen Gewerkschaft, zumindest für tarifgebundene Unternehmen. Wer nicht tarifgebunden ist, muss sich einer zusätzlichen Prüfung unterziehen.

Kritik des DGB

Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Yasmin Fahimi, äußerte sich unzufrieden mit dem Aktionsplan: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag genannten Maßnahmen für mehr Tarifverträge endlich umsetzen will. Für eine schnelle Kehrtwende in Richtung einer höheren Tarifbindung bleibt der Plan jedoch zu unambitioniert“, sagte sie. Punkte wie das Bundestariftreuegesetz, der digitale Zugang und die Steuererleichterung für Gewerkschaftsbeiträge seien bereits umgesetzt und der Plan insgesamt „nur bedingt Ausdruck eines tatsächlich zusätzlichen Engagements“. Der DGB stellt weitere Forderungen: Tarifverträge müssten auch dann weiter gelten, wenn Betriebe umstrukturiert oder aufgespalten werden. Arbeitgeber müssten frühzeitig ankündigen und offenlegen, wenn sie in die Mitgliedschaft „ohne Tarifbindung“ eines Arbeitgeberverbandes wechseln wollen. Zudem sollten Tarifverträge leichter für ganze Branchen gelten können, indem das Verfahren für die Allgemeinverbindlichkeit erleichtert wird. Betriebsräte sowie Gewerkschaftsmitglieder benötigten zudem besseren Schutz vor Einschüchterungen durch Arbeitgeber.

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Ausblick

Arbeitsministerin Bas will den Acht-Stunden-Tag nicht generell lockern – die Union kritisiert den Entwurf. Der Aktionsplan zeigt, dass die Bundesregierung unter Druck der EU handelt, aber die Maßnahmen reichen nach Einschätzung von Experten und Gewerkschaften nicht aus, um die Tarifbindung signifikant zu erhöhen. Ob die EU mit dem Plan zufrieden ist, bleibt abzuwarten.