Gute Nachricht für viele Steuerzahler: Lohnsteuerhilfevereine dürfen ab September 2026 deutlich mehr Menschen beraten. Die bisher geltende Grenze für Nebeneinkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen oder privaten Veräußerungsgeschäften wird gestrichen. Bislang durften die Vereine nur beraten, wenn diese Einkünfte 18.000 Euro bei Einzelveranlagung und 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung nicht überstiegen. Diese Obergrenzen fallen nun ersatzlos.
Wer profitiert von der Reform?
„Künftig können also auch Beschäftigte, Rentner und Pensionäre mit höheren Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen die Hilfe der Vereine in Anspruch nehmen“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Reform erweitert den Kreis derer, die ihre Einkommensteuererklärung nicht allein stemmen müssen. Gerade Rentner mit Vermietungseinkünften oder Arbeitnehmer mit Wertpapierdepots kommen künftig leichter und oft günstiger an professionelle Hilfe.
Wer bleibt ausgeschlossen?
Allerdings öffnet die Reform nicht allen Steuerfällen die Tür. Wer Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit erzielt oder in der Land- und Forstwirtschaft aktiv ist, bleibt in der Regel von der Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine ausgeschlossen. Die Beratungsbefugnis bleibt auf den klassischen Mitgliederkreis zugeschnitten: Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre – nur eben ohne die bisherige Betragsgrenze bei bestimmten Nebeneinkünften.
Reform kommt für Pflichtveranlagte zu spät
Wer nun hofft, für die aktuelle Steuererklärung 2025 bis September warten zu können, könnte ein Problem bekommen. „Denn für Pflichtveranlagte endet die reguläre Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 bereits am 31. Juli 2026, also noch vor Inkrafttreten der neuen Regeln“, warnt Karbe-Geßler. „Wer bis dahin nicht bereits wirksam steuerlich beraten ist, sollte deshalb nicht auf die Reform spekulieren.“
Pflichtveranlagte, die bisher wegen zu hoher Nebeneinkünfte keinen Lohnsteuerhilfeverein einschalten durften, müssen für die Erklärung 2025 selbst aktiv werden oder sich anderweitig Hilfe organisieren. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert Verspätungszuschläge. Die Reform ist damit ein Fortschritt für künftige Steuerjahre, aber keine nachträgliche Rettung für die diesjährige Abgabe.



