Arbeitsrechtlerin rät: Nichts sagen, nichts unterschreiben bei Jobverlust
Arbeitsrechtlerin rät: Nichts sagen bei Jobverlust

Mira Ney, eine erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht, berät regelmäßig Menschen, die von Stellenabbau betroffen sind oder ihre beruflichen Privilegien verlieren. In einem aktuellen Interview gibt sie klare Handlungsempfehlungen: „Mein Rat: nichts sagen, nichts unterschreiben, nichts signalisieren.“ Dieser Dreiklang soll Beschäftigte davor schützen, in der emotionalen Ausnahmesituation einer Kündigung voreilige Entscheidungen zu treffen.

Wann Arbeitgeber zu weit gehen

Ney erläutert, dass Arbeitgeber oft versuchen, Druck aufzubauen, um Aufhebungsverträge oder Abfindungsangebote durchzusetzen. „Viele Mitarbeiter unterschreiben aus Angst oder Unwissenheit etwas, das ihnen später schadet“, warnt die Anwältin. Sie betont, dass Arbeitnehmer in solchen Situationen keinesfalls mündliche Zusagen machen oder schriftliche Erklärungen abgeben sollten, ohne vorher rechtlichen Rat eingeholt zu haben.

Konkrete Handlungsschritte für Betroffene

Die Expertin rät, bei einem ersten Gespräch mit dem Arbeitgeber ruhig zu bleiben und keine spontanen Zusagen zu machen. Stattdessen solle man sich Bedenkzeit erbitten und einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren. „Wer unterschreibt, gibt oft Rechte auf, die er später nicht mehr zurückbekommt“, so Ney. Sie empfiehlt, alle Dokumente zu sammeln und keine E-Mails oder Nachrichten zu löschen, die für eine spätere rechtliche Auseinandersetzung relevant sein könnten.

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Häufige Fehler von Arbeitnehmern

Laut Ney machen Beschäftigte häufig den Fehler, in Verhandlungen zu viel preiszugeben oder aus Loyalität zum Unternehmen nachzugeben. „Arbeitgeber haben oft ein Skript, das darauf ausgelegt ist, den Mitarbeiter zu einer schnellen Entscheidung zu drängen“, erklärt sie. Wer dagegen konsequent schweigt und nichts signalisiert, behalte die Kontrolle über die Situation. Die Anwältin verweist auf Studien, wonach Arbeitnehmer, die sofort einen Anwalt einschalten, im Durchschnitt höhere Abfindungen erzielen.

Rechtliche Grenzen des Arbeitgebers

Ney weist darauf hin, dass Kündigungen bestimmten Formalien folgen müssen. Fehlt etwa eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats oder ist die Sozialauswahl nicht korrekt, kann die Kündigung unwirksam sein. „Viele Arbeitgeber überschreiten ihre Befugnisse, insbesondere bei Massenentlassungen“, so die Arbeitsrechtlerin. Sie empfiehlt, jede Kündigungsschreiben genau zu prüfen und innerhalb der Drei-Wochen-Frist Klage beim Arbeitsgericht zu erheben.

Psychologische Aspekte des Jobverlusts

Neben den rechtlichen Tipps betont Ney auch die psychologische Belastung. „Der Verlust des Arbeitsplatzes ist ein Schock, der oft mit Scham und Angst einhergeht“, sagt sie. Ihr Rat: sich nicht unter Druck setzen lassen und professionelle Hilfe suchen – sei es durch einen Anwalt oder einen Karriereberater. Wer die genannten Grundsätze befolge, könne seine Position deutlich verbessern und oft eine faire Lösung erreichen.

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