Elterngeld-Reform: Bezugsdauer sinkt auf zwölf Monate
Elterngeld-Reform: Bezugsdauer sinkt auf zwölf Monate

Die Bundesregierung plant eine Reform des Elterngeldes, die die maximale Bezugsdauer von 14 auf zwölf Monate verkürzt. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf hervor, der dem Magazin Politico vorliegt. Gleichzeitig sollen die sogenannten Vätermonate von zwei auf drei Monate erhöht werden. Familienministerin Karin Prien (CDU) treibt damit die Umsetzung eines Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD voran.

Mehr Anreize für Väterbeteiligung

Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Elterngeld weiterzuentwickeln, „indem wir mehr Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit, insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung setzen“. Dies soll unter anderem durch eine veränderte Anzahl und Aufteilung der Bezugsmonate erreicht werden. Der Gesetzesentwurf sieht nun vor: „Drei Monate sind zukünftig für jedes Elternteil reserviert. Sechs weitere Monate können zwischen den Eltern flexibel aufgeteilt werden.“ Alleinerziehende sind von dieser Regelung ausgenommen.

Höhere Mindest- und Höchstbeträge

Neben der Dauer sollen auch die finanziellen Leistungen angepasst werden. Der Mindestbetrag steigt von 300 auf 330 Euro monatlich, der Höchstbetrag von 1800 auf 1900 Euro. Die grundsätzliche Regelung, dass das Elterngeld bei 65 Prozent des Nettoeinkommens gedeckelt wird, bleibt bestehen. Die Reform erfolgt vor dem Hintergrund von Sparmaßnahmen der Bundesregierung.

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Bislang kann die volle Bezugsdauer von 14 Monaten nur ausgeschöpft werden, wenn ein Elternteil mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht. Da dies in der Regel die Väter sind, hat sich der Begriff „Vätermonate“ eingebürgert. Mit der Reform soll dieser Anteil auf drei Monate steigen, um die partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit zu fördern.

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